Donnerstag, 18. April 2002

Gericht verurteilte Kralowetz zu 6 Monaten Haft

  • Nicht rechtskräftig: Kralowetz will berufen
  • Keine "Briefkastenfirma" - Auslieferung nach Deutschland fraglich

Mitte April hat das Luxemburger Bezirksgericht den österreichischen Spediteur Karl Kralowetz zu sechs Monaten Haft und 9.900 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil über den Chef der Luxemburger Transportfirma UCL ist nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kralowetz bei der Bezahlung seiner Fahrer, der Urlaubsregelung und dem Umgang mit den Tachographen gegen die Luxemburger Gesetze verstoßen hatte.

Kralowetz sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Berufung machen." Dafür hatte er 40 Tage Zeit.

Das Gericht fand ihn für schuldig, gegen Sozialgesetze über Bezahlung und Urlaub für die Fahrer sowie gegen die Bestimmungen zur Dokumentation der Fahrten mittels Tachografen verstoßen zu haben. Wegen vergleichbarer Delikte war Kralowetz schon früher in Luxemburg zu Geldstrafen verurteilt worden.

Gericht fand keine "Briefkastenfirma" - Auslieferung fraglich
Zugleich sprach das Gericht ihn vom Vorwurf frei, nur eine Briefkastenfirma geführt zu haben. Somit sei nachgewiesen, dass seine Firma ein echtes Luxemburger Unternehmen gewesen sei. Daher sei aber auch klar, dass seine Fahrer unter Luxemburger Recht fielen, meinte sein Anwalt nach der Urteilsverkündung vor Journalisten. Die deutschen Behörden werfen Kralowetz die illegale Beschäftigung von Fahrern und damit Schlepperei vor. Die Fahrer seien aber nach Luxemburger Recht legal angestellt, befand das Gericht heute.

18.4.2002 14:51