Schnell geht nicht zum Europäischen Gerichtshof
- Salzburger FP-Chef: "Die Sache ist für mich erledigt"
- Entschuldigen wird sich Schnell "sicher nicht"

Der Salzburger FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell, der in der "Lump-Affäre" wegen Beleidigung des Bundespräsidenten zu einer Strafe von 100.000 Schilling (7.267 Euro) verurteilt worden war, wird keine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Schnell hatte bei einer Parteiveranstaltung im November 2000 "Lump" als zu harmlosen Ausdruck für das Staatsoberhaupt befunden. "Die Sache ist für mich erledigt", erklärte Schnell.
Nach seiner Verurteilung hatte er angekündigt, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten. "Alle Juristen haben mir geraten zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, weil ich offensichtlich hier Recht bekommen muss und die Rechtslage so ist. Aber mir geht's eben nicht um die akademische Frage ob ich da letztendlich Recht bekomme oder nicht. Sondern mir geht's um die politische Wertung, wie hat sich der Bundespräsident Klestil verhalten. Das war für mich diese Kritik wert und damit ist für mich diese Sache erledigt. Ich bin nicht ein Mensch, der die Politik in Gerichtssälen austragt und ich habe auch gar keine Lust weiterzustreiten", so Schnell im ORF-Interview.
Die Geldstrafe wird der FPÖ-Landesparteiobmann bezahlen und die Vorschreibung habe er schon bekommen, einen Teil hat er auch schon bezahlt. "Die 100.000 Schilling werd' ich noch verkraften. Es gibt Freunde, die mir helfen dabei und damit ist für mich die Sache erledigt", sagt Schnell.
Entschuldigen wird sich Schnell "sicher nicht"
Entschuldigen wird sich Schnell bei Bundespräsident Klestil aber nicht. "Das sicher nicht, denn ich bleibe dabei. Die Aussage, die ich getätigt habe war für mich gerechtfertigt auf Grund des Verhaltens des Bundespräsidenten bei der Angelobung und bei den EU-Sanktionen. Das war für mich so zu betrachten, damit ist die Sache abgetan. Alles Andere interessiert mich eigentlich nicht mehr."
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