Gehrer findet Uni-Streik "nicht zielführend"
- Bei Zusammensetzung der Universitätsräte nachgegeben
- 3 der 5 Uni-Rat-Mitglieder sollen von der Uni bestellt werden

Den für Mittwoch an den Universitäten geplanten Warnstreik hält Bildungsministerin Gehrer (ÖVP) für "nicht zielführend", solange es noch Verhandlungen gibt. Der Protest darf nicht auf dem Rücken der Studenten ausgetragen werden, so Gehrer.
Einen Tag nach dem Ende der Begutachtungsfrist für das neue Universitätsgesetz hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) in einem entscheidenden Punkt nachgegeben. Bei der Besetzung des geplanten Universitätsrats, eine Art Aufsichtsrat der Uni, soll im Streitfall nicht die Regierung drei der fünf Mitglieder bestellen können, sondern die Universität. "Damit hat sich die Sache, damit besteht die Mehrheit aus von der Universität bestellten Uni-Räten und damit ist auch der Verfassung genüge getan", sagte Gehrer am Samstag im ORF-"Mittagsjournal".
Bisher war im Entwurf vorgesehen, dass die Regierung und der Senat der jeweiligen Universität je zwei Mitglieder des Uni-Rats bestellen und sich diese vier auf das fünfte Mitglied einigen. Sollten ihnen das nicht gelingen, hätte die Regierung aus einem Dreier-Vorschlag der Akademie der Wissenschaften das fünfte Mitglied bestellt. Dies stieß auf massive Kritik, da damit Regierungsvertreter die Mehrheit im Uni-Rat gehabt hätten.
Gehrer betonte, dass sie davon ausgehe, dass die Regierung "zwei sehr kluge Leute bestellt und die Universität auch, und vier kluge Leute werden sicher einen fünften finden". Sollte das nicht gelingen, schlägt die Ministerin nun vor, dass der Senat aus dem Dreiervorschlag der Akademie der Wissenschaften auswählt. Zwei Vertreter der Regierung seien aber auf jedem Fall im Uni-Rat, "denn 2,2 Mrd. Euro (das Uni-Budget, Anm.) sind von mir im Parlament zu verantworten".
Unterhalb des Senats sollen - entgegen den ursprünglichen Plänen - entscheidungsbefugte Gremien eingerichtet werden können, "allerdings mit Genehmigungsvorbehalt". Das heißt laut Gehrer, dass eines der drei im Gesetz fixierten Organe - Uni-Rat, Rektor oder Senat - die Verantwortung über diese Entscheidungen übernehmen müsse.
Erneut Kritik übte die Ministerin an dem für 24. April geplanten Warnstreik der Uni-Lehrer gegen die Reform. Es sei nicht zielführend zu streiken, solange es noch Verhandlungen gebe. "Die Streikbewegung darf auch nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden, es geht nicht, dass Studenten nicht geprüft werden und dadurch ein Semester verlieren", sagte Gehrer. Es sei Dienstpflicht, den Studierenden Prüfungstermine anzubieten und sie sei sich sicher, dass die ein Großteil der Uni-Lehrer auch mache.
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