Wiener U-Ausschuss: Erstmals werden Zeugen gehört
- Stadtplaner Vatter gab Einblick in Widmungsverfahren
Im Wiener Rathaus hat am Mittwochnachmittag die zweite Sitzung des ersten Wiener U-Ausschusses begonnen. Darin soll unter anderem jener Mann im Zeugenstand erscheinen, der als Hauptverdächtiger in der Affäre gilt.
Der ehemalige, inzwischen pensionierte Leiter der Stadtplanungs-Abteilung MA 21 B soll bei Widmungsverfahren gelegentlich Grundeigentümer bevorzugt haben. Zuvor stand jedoch Klaus Vatter, der Chef der MA 21 A, Rede und Antwort. Er wurde als Planungs-Experte über den allgemeinen Ablauf derartiger Verfahren befragt.
Die - wie es offiziell heißt - gemeinderätliche Untersuchungskommission wurde eingesetzt, um eine mögliche politische Verantwortung der vom Kontrollamt kritisierten Vorfälle zu klären. In fünf Berichten waren eine Reihe von brisanten Schlussfolgerungen gezogen worden: Etwa, dass beim Maurer Hauptplatz "eine unzulässige Bevorzugung" eines Grundeigentümers vorliegen könnte, oder dass beim Atzgersdorfer Friedhof die Abteilung den Gemeinderat "zwecks Umsetzung subjektiver Interessen Dritter" dazu bringen wollte, die vorgelegten Plandokumente zu beschließen - und das sogar durch unrichtige Angaben.
Laut Vatter beginnt jedes Verfahren zur "Festsetzung der Flächenwidmung" zunächst mit einer internen Abstimmung. Entschieden wird demnach, welche Veranlassung zu welchen Schritten führt. Gründe für die Eröffnung von Widmungsverfahren gibt es demnach mehrere: Zum einen gibt es Ansuchen privater Personen oder öffentlicher Körperschaften. Aber auch die Änderung von städtebaulichen Bedingungen - wie Bevölkerungswachstum oder Wirtschaftsstruktur - können dafür ausschlaggebend sein.
Überprüft wird zunächst die Rechtslage, auch eine Bestandsanalyse wird erstellt. Nachdem auch die Ziele des Verfahrens - etwa die Umsetzung von Stadterneuerungs-Konzepten - festgelegt wurden, schlägt laut Vatter die Stunde der Zeichner. Sie fertigen den "Gründruck" an, der an verschiedene Dienststellen geht und "grundsätzlich vertraulich" zu behandeln ist. Zusatz: "Die Vertraulichkeit wird aber nicht immer durchgehalten."
Der überarbeitete Gründruck ist dann die Basis für den "Rotdruck", also für das rechtlich geregelte Verfahren. Nachdem der Fachbeirat für Stadtgestaltung, ein Gremium unabhängiger Experten, sowie der Planungsstadtrat den Entwurf begutachtet haben, beginnt die öffentliche Auflage. Diese erfolgt mittels Aushang im Rathaus, Veröffentlichung in der Wiener Zeitung und laut Vatter mitunter auch via Postwurfsendung.
Gleichzeitig geht der Akt an die Bezirksvertretung, die ebenfalls Stellung nehmen kann. Gibt es wesentliche Reaktionen bzw. Änderungs-Wünsche nach der öffentlichen Auflage, kann es sein, dass das rechtlich geregelte Verfahren wieder von vorne beginnt. Zur "Finalisierung" des Aktes nimmt sich jedenfalls wieder der Planungsstadtrat dem Konvolut an. Schließlich wandert der Akt in den Stadtsenat und in den Gemeinderat, wo er beschlossen wird. Rechtswirksam ist die Flächenwidmung mit ihrer Kundmachung, etwa im Amtsblatt der Stadt Wien.
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