Dienstag, 16. April 2002

Kinderporno: Neue Hausdurchsuchungen durchgeführt

  • Vorerst keine EU-Einigung im Kampf gg. Kinderpornos
  • PLUS: Alle Hintergrund-Infos zum Kinderporno-Skandal

Die Exekutive hat neun weitere Hausdurchsuchungen gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornos in ganz Österreich durchgeführt. Die Amtshandlungen stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der so genannten Kinderpornoaffäre. Die Hinweise auf die Verdächtigen waren aus der Bevölkerung gekommen, so der Leiter der österreichischen Kriminalpolizei, Dr. Herwig Haidinger, am Donnerstag.

Auch bei diesen Amtshandlungen stießen die Beamte teilweise auf einschlägiges Material. Die Bevölkerung ist, wie Haidinger betonte, sensibler in Bezug auf die Thematik geworden. Insgesamt wurden seit Anfang April 338 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Auswertung des beschlagnahmten Materials wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Die Affäre war aufgeflogen, nachdem in Texas in den USA eine Firma ausgehoben wurde, die Kinderpornos vertrieben hatte. Kunden aus der ganzen Welt - 275 mutmaßliche Konsumenten aus Österreich - sollen das Material via Kreditkarte bestellt haben.

Schüssel: "Besonders wichtiges Thema"
Der Ministerrat genehmigte am Dienstag das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Das gaben Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) beim Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt. Schüssel betonte, "das ist mir ein besonders wichtiges Thema". Das Protokoll wird nun dem Parlament zur Ratifikation übermittelt.

Mit diesem Fakultativprotokoll habe man "wirkliche Fortschritte im Bereich der Kriminalisierung von Kinderprostitution und Kinderpornografie erzielt", betonte der Kanzler. "Wir haben eine echte europäische Bewusstseinsänderung erreicht. Die EU habe sich massiv dieses Themas angenommen, "und auf dieser Ebene wollen wir unbedingt weiter fortsetzen".

Riess-Passer verwies vor allem auf die Maßnahmen, die unter dieser Regierung bzw. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) im Bereich des Sexualstrafrechts bereits getroffen worden seien. So gelte nun u.a. für die Delikte Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge lebenslang. Die Vizekanzlerin führte auch die Verbesserungen beim Opferschutz an.

Keine EU-Einigung um Strafrahmen
Am Widerstand Italiens und der Niederlande sind Bemühungen der EU-Justizminister um eine Angleichung der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie vorerst gescheitert. Angestrebt wird eine gemeinsame Definition des Alters, bis zu dem von einem "Kind" gesprochen werden kann, und ein möglichst einheitlicher Strafrahmen für sexuelle Ausbeutung und Kinderpornografie.

Italien wollte nach Angaben von EU-Ratskreisen einer Straffreistellung für die Abbildung von Kindern oder "wie Kinder aussehender Personen", die nicht für eine kommerzielle Weiterverbreitung bestimmt sind, nur für über 16-Jährige zustimmen. Die übrigen EU-Staaten hatten sich dafür ausgesprochen, den Besitz solcher Fotografien von Personen ab dem Alter der Geschlechtsreife (14 oder 15 Jahre je nach Mitgliedstaat) straffrei zu stellen.

Rom lehnte auch die Straffreiheit für "virtuelle Kinderpornografie" zum "Privatgebrauch" ab, die keine "wirklichen Personen" abbildet. Die Gefahr der Weiterverbreitung müsse ausgeschlossen werden. Die Niederlande sprachen sich für strengere Strafen als die meisten EU-Partner aus, wenn "schwer wiegende Umstände" vorliegen.

16.4.2002 10:42