Verfassungsgerichtshof kippt die Fondssteuer
- Erkenntnis hebt Steuer mit Wirkung März 2002 auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bestehende Besteuerungssystem von Investmentfonds als verfassungswidrig erkannt und hebt die Bestimmungen über die Besteuerung ausländischer Investmentfonds mit 31. März 2003 auf.
Dies geht aus einem Erkenntnis hervor, das der Tageszeitung "Der Standard" vorliegt. Im Detail habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt, dass auch ausländische Fonds in Österreich einer Endbesteuerung unterzogen werden müssen, heißt es im "Standard" zur Urteilsbegründung.
Das bestehende Besteuerungssystem unterschied bisher zwischen in- und ausländischen Investmentfonds: Bei den inländischen führen die depotführenden Banken die 25-prozentige Kapitalertragssteuer (Kest) und die 5-prozentige Spekulationssteuer direkt als Quellenabgabe an den Finanzminister ab, womit - bis auf meist minimale Erträge durch ausländische Dividenden - alle Steuerpflichten erfüllt sind. Ausländische Fonds müssen hingegen in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden und unterliegend damit dem Spitzensteuersatz von bis zu 50 Prozent. Wer dem Finanzamt überdies seine ausländischen Investmentfonds nicht offenlegte, dem zogen die Banken eine Sicherungssteuer von 2,5 Prozent des Fondswertes ab.
"Die großen Gewinner des Erkennnis sind die ausländischen Fonds, vor allem die Rentenfonds, die nun in den Genuss der Endbesteuerung kommen", zitiert der "Standard" die Geschäftsführerin von Ernst & Young, Sabine Kirchmayr, die für einen Klienten das Verfahren führte. Vermutlich werde auch der "Bedarf" an der Sicherungssteuer zu überprüfen sein. Experten zeigen sich, so die Zeitung, überrascht, dass auch nicht in Österreich zugelassene Fonds endbesteuert werden müssen.

