6 Jahre Haft für das "Abhacken" des eigenen Daumens
- Schuldspruch wegen Betrugs zu Lasten der Versicherung

Sich absichtlich einen Daumen abzuhacken, um das Geld von der Versicherung zu kassieren, das kommt vor Gericht teuer: In Steyr wurde am Freitagnachmittag ein 46-jähriger Mann deswegen und wegen mehrerer anderer Delikte in diesem Zusammenhang zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Der 46-Jährige musste sich wegen schweren Betrugs sowie unter anderem auch wegen Erpressung und Nötigung sowie Bestimmung zur falschen Beweisaussagen verantworten. Der zentrale Punkt der Anklage bezog sich auf einen angeblichen "Unfall" im Jahr 1989, bei dem der Mann einen Daumen verlor. Er habe sich beim Zerteilen von Fleischstücken versehentlich den Daumen abgehackt, gab er gegenüber der Versicherung an und kassierte in der Folge alles in allem - einschließlich einer Versehrtenrente auf Lebenszeit - rund 377.000 Euro.
Es gab immer wieder Zweifel an der "Unfallversion", die Vermutung ging in Richtung eines Versicherungsbetrugs. Ein früherer Prozess endete aber mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Nun war der 46-Jährige neuerlich angeklagt, er habe sich den Daumen absichtlich abgehackt, um das Geld von der Versicherung zu kassieren. Mehrere Zeugen belasteten ihn, die Gutachter waren unterschiedlicher Auffassung. Der Angeklagte selbst beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld.
Am Freitagnachmittag fällte das Schöffengericht aber einen Schuldspruch im Sinne der Anklage und verurteilte den Mann zu sechs Jahren unbedingter Haft. Dieser meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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