Schweinemast-Prozess: Richter verkündete Urteile
- Vier Schuldsprüche, zwei Freisprüche

Die Urteile sind gesprochen: Der Richter fällte im so genannten "Schweinemastskandal" in der Steiermark vier Schuld- und zwei Freisprüche. Angeklagt waren vier Landwirte, ein ehemaliger Tierarzt, ein Futtermittelvertreter und ein Pensionist, der auch als "Sauschneider" tätig war.
Die Verurteilten erhielten Geldstrafen. Ein hauptangeklagter Landwirt wurde darüber hinaus zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - er erbat sich Bedenkzeit. Der zweite Hauptangeklagte, ein ehemaliger Tierarzt, war auch am zweiten Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen.
Der Haftbefehl wurde nach Angaben des Gerichts am 10. April wegen Fluchtgefahr verhängt. Bei dem Mann handelte sich um den ehemaligen Tierarzt Wolfgang B., der mittlerweile keine Konzession mehr besitzt und als "Geistheiler" tätig ist. Laut Gendarmerie befindet sich der Angeklagte in Kanada.
Alle, bis auf den Tierarzt, der in der Affäre eine wesentliche Rolle gespielt haben soll, haben sich bereits am ersten Tag der Hauptverhandlung am 15. März schuldig bekannt.
Den Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, illegalen Besitz von Tierarzneimittel sowie Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes vor. Als Zeugen waren am zweiten Prozesstag u.a. zwei Tierärzte geladen.
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