Haare gefärbt? Deutscher Kanzler klagt Journalisten!
- Schröder wehrte sich vor Gericht gegen Haarfärbe-Bericht

Der deutsche Bundeskanzler setzte sich gegen Äußerungen über seine dunklen Haare zur Wehr und klagte. Warum? Journalisten hatten eine Imageberaterin zitiert. Sie äußerte massive Zweifel an der Echtheit seiner dunklen Haarpracht...
Die erste Gerichtsverhandlung dauerte rund zehn Minuten über eine Unterlassungsklage des Kanzlers gegen die Nachrichtenagentur ddp. Sie hatte in einem Interview eine Imageberaterin mit Aussagen über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des 58-Jährigen zitiert. Obwohl ddp die im Jänner gesendete Meldung am selben Tag zurückzog und eine Richtigstellung sendete, erreichte der Kanzler eine Einstweilige Verfügung gegen die Agentur.
Da ddp die dazu verlangte Abschlusserklärung nicht abgegeben habe, sei eine Hauptsacheklage erhoben worden. Das erklärte der Hamburger Anwalt von Schröder, Michael Nesselhauf, der dpa.
Die Einstweilige Verfügung akzeptierte ddp nach Angaben von Chefredakteur Bernd von Jutrczenka nicht. "Wir haben die Einstweilige Verfügung nicht akzeptiert, weil sie uns als einzigem Medium in Deutschland für alle Zeiten verboten hätte, über den Streit um die Haare zu berichten."
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