Donnerstag, 11. April 2002

Internationaler Strafgerichtshof kann Arbeit aufnehmen

  • Sechzig Ratifizierungsurkunden wurden nun hinterlegt
  • USA lehnen neues Gremium unverändert ab

Der Internationale Strafgerichtshof zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Völkermord kann am 1. Juli seine Arbeit aufnehmen. Bei den Vereinten Nationen (UNO) in New York wurde am Donnerstag die 60. Ratifizierungsurkunde hinterlegt.

Damit wurde die Bedingung dafür erfüllt, dass das Gericht operativ tätig werden kann. Die Gründung erfolgte gegen den Willen von Großmächten wie den USA, Russland und China, die an ihrer Ablehnung weiter festhalten.

Zehn Staaten - Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Irland, Jordanien, Kambodscha, Kongo, Mongolei, Niger, Rumänien und die Slowakei - hinterlegten bei einer Feier am UNO-Hauptsitz in New York ihre Ratifizierungsurkunden, womit derzeit 66 Staaten das Gericht anerkannt haben. Allen zehn Staaten soll nun die Ehre zuteil werden, als das entscheidende 60. UNO-Mitglied in die Geschichte zur Gründung eines internationalen Gerichts zur Ahndung von Kriegsverbrechen einzugehen.

Der ehemalige US-Präsident Bill Clinton hatte das Abkommen zwar unterzeichnet, der Kongress hatte es aber nicht ratifiziert, weil das Parlament Anklagen gegen US-Bürger und deren politisch motivierte Verfolgung befürchtet. Bemühungen Washingtons, US-Soldaten und Regierungsmitglieder von Anklagen generell auszunehmen, scheiterten. Vor zwei Wochen teilte die Regierung von US-Präsident George W. Bush mit, sie erwäge sogar die Rücknahme der von Clinton geleisteten Unterschrift.

Der Internationale Strafgerichtshof soll nur tätig werden, wenn Staaten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, Fälle von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen und zu ahnden. Er wird nur für Verbrechen zuständig sein, die nach seiner Einrichtung verübt wurden. Fälle können von Staaten eingereicht werden, die das Abkommen ratifizierten sowie vom UNO-Sicherheitsrat und dem Anklagevertreter des Gerichts, der aber die Zustimmung eines dreiköpfigen Richtergremiums benötigt.

In dem halben Jahrhundert nach den Kriegsverbrechertribunalen in Nürnberg und Tokio sind nach Angaben der Organisation "Koalition für einen Internationalen Strafgerichtshof" 86 Millionen Menschen in 250 gewaltsamen Konflikten getötet worden. Mehr als 170 Millionen Menschen hätten in Kriegen ihre Rechte, ihr Eigentum und ihre Würde verloren. "Die meisten dieser Opfer wurden einfach vergessen und nur wenige der Verbrecher vor Gericht gebracht", teilte die Organisation mit. Der Krieg im früheren Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda in den 1990-er Jahren hatten die Verhandlungen für die Etablierung eines ständigen für Kriegsverbrechen zuständigen internationalen Gerichts beschleunigt.

11.4.2002 06:28