Freitag, 5. April 2002

EU prüft Ausfallshaftung für heimische Sparkassen

  • Ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil?

Nach den deutschen Landesbanken nimmt die EU-Kommission jetzt auch das österreichische System der Ausfallhaftung für Sparkassen und Landeshypothekenbanken unter die Lupe. Nach "vorläufiger Auffassung" der Europäischen Kommission könnten die in Österreich bestehenden Ausfallshaftungen mit einer Ausfallbürgschaft der Gemeinden für diese Kreditinstitute eine "EU-widrige Beihilfe" darstellen

Das würde den freien Wettbewerb im Bankenwesen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

In einem Brief an die Bundesregierung, der am Freitag in Brüssel veröffentlicht wurde, hält die EU-Kommission fest, dass die österreichische Ausfallshaftung nach ihrer "vorläufigen Auffassung" insofern die Beihilferegeln verletze, als sie aus staatlichen Mitteln stamme, bestimmte Unternehmen begünstige, den Wettbewerb verfälsche und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtige.

Für die Zukunft müsse eine Lösung für "all die Fälle gefunden werden, in denen derartige Haftungsverpflichtungen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen". Eine Ausnahme von den EU-Beihilferegeln könne in diesem Fall nicht angewendet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb eines Monats Stellung zu dem Brief zu nehmen. Das Schreiben stellt den ersten Schritt eines Verfahrens dar, dessen Ziel die Abschaffung wettbewerbswidriger Beihilfen ist.

Bei der österreichischen Ausfallshaftung, die "im Wesentlichen der deutschen Gewährträgerhaftung" entspreche, hafte der öffentliche Eigentümer (Bund, Länder und Gemeinden) "subsidiär und summenmäßig unbeschränkt", wenn der Gläubiger sein Geld vom Schuldner selbst im Wege der Exekution nicht eintreiben könne, erläutert die EU-Behörde.

Dank der Haftungsverpflichtung genießen die betreffenden Kreditinstitute aus Sicht Brüssels einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenten

5.4.2002 13:33