Exekutive bekommt Gruppen-Rechtsschutz
- Nur Schuldige müssen Kosten selbst tragen
- Geschätzte Kosten pro Jahr: 400.000 Euro

Die Exekutive bekommt eine Gruppen-Rechtsschutzversicherung. Das hat Vizekanzlerin Riess-Passer angekündigt. Immer öfter kommt es wegen möglicher strafrechtlicher Verfehlungen zu Anzeigen und Verfahren gegen Exekutivbeamte. Der Staat übernimmt das finanzielle Risiko der Rechtsvertretung. Wenn der Beamte allerdings verurteilt wird, muss er zahlen.
"Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage zum Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung soll der rechtliche Schutz der Exekutive gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen massiv ausgebaut werden", meinte heute der freiheitliche Sprecher für den öffentlichen Dienst Abg. Hermann Reindl, "Jemand, der sich für die Ordnung in diesem Land einsetzt, soll bei ungerechtfertigten Anschuldigungen nicht vom Staat schmählich im Stich gelassen werden."
"Die Bundesregierung hat beschlossen, für die Exekutive - aufgrund der stark steigenden Zahl an ungerechtfertigten Anschuldigungen - das wirtschaftliche Risiko der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Damit wird jeder der rund 30.000 Exekutivbeamten (und durch Abänderungsantrag auch Vertragsbedienstete, Anm.) in die Lage versetzt, die zur Rechtsverteidigung notwendigen und zweckentsprechenden Schritte zu setzen", erläuterte Reindl, selbst Gendarmeriebeamter.
"Die Versicherung greift nur bei in Ausübung des Dienstes begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen. Weiters soll sie nur gebühren, wenn die Anzeige zurückgelegt, das Verfahren eingestellt oder der Beamte freigesprochen wird. Die Kosten werden auf 0,4 Mio Euro (5,6 Mio ATS) geschätzt", führte Reindl näher aus.
"Eine Rechtsschutzversicherung für alle Beamten wäre aufgrund der stark steigenden Kosten, bei gleichzeitigem Rückgang der Schadensfälle, nicht zu rechtfertigen. Nach Schätzungen des BMÖLS werden aber ohnedies zwei Drittel aller Anklagen gegen Exekutivbeamte eingebracht. Um einer sachlich nicht gerechtfertigte Unterscheidung bei der Kostenübernahme auszuweichen, entschloß man sich für die anderen öffentlich Bediensteten zu einer Geldaushilfe. Damit soll sichergestellt werden, daß auch diese Personen nicht das volle Risiko einer ungerechtfertigten strafrechtlichen Beschuldigung zu tragen haben. Der Schlüssel für die Geldaushilfe wurde so gewählt, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind", schloss Reindl.
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