1. Weltgerichtshof nimmt 2003 Arbeit auf
- Nach dem Muster der Nürnberger Prozesse
- USA lehnen Teilnahme strikt ab

Der erste Weltgerichtshof zur Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen, Folter und Massenvergewaltigungen wird Realität. Knapp vier Jahre nach den Beschlüssen von Rom wird der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) jetzt aus der Taufe gehoben. Als Wermutstropfen bleibt, dass die USA die nach dem Muster der Nürnberger Prozesse entworfene Institution strikt ablehnen. Auch China, Japan und eine Reihe islamischer Staaten klammern sich aus.
Bisher haben 139 Länder das Abkommen von Rom unterzeichnet und 56 ihre Ratifizierungsurkunden bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Die letzten vier zur Konstituierung des Gerichtshofes erforderlichen Ratifizierungen sollen bei einem Feierakt am 11. April in New York eingereicht werden - von Kambodscha, Irland, Jordanien und Rumänien.
Der Weltstrafgerichtshof wird im kommenden Jahr seine Arbeit in Den Haag aufnehmen. Befürworter begrüßen den IStGH überschwänglich als "Durchbruch im humanitären Völkerrecht". Er wird die erste internationale ständige Einrichtung, die einzelne Personen für "Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression" verurteilen kann. Der Strafgerichtshof in Den Haag soll in Zukunft immer dann einschreiten, wenn ein mutmaßlichen Täter wegen eines Krieges oder anderer Umstände nicht vor ein nationales Gericht gestellt werden kann. Verbrechen aus der Vergangenheit sind von der Verfolgung ausgeschlossen.
USA, China und islamische Staaten lehnen den IstGH ab
Sie fürchten, dass ihre Führung wegen politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Dagegen fürchtet Washington, dass Amerikanern die Rolle der USA als "Weltpolizist" zum Verhängnis werden könnte. Republikaner im US-Kongress malen als Schreckensbild an die Wand, dass US-Soldaten nach einem Einsatz als Friedenshüter von Anklägern aus so genannten Schurkenstaaten verfolgt werden könnten.
Die Vereinten Nationen haben zur Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen, die während der Balkankriege in den 90er Jahren und bei der Verfolgung von Tutsis in Ruanda 1994 begangen wurden, bereits zwei Tribunale eingerichtet. Für ein drittes Kriegsverbrechertribunal in Sierra Leone gab der Weltsicherheitsrat vor einer Woche grünes Licht. Dagegen sagte sich die UNO von dem geplanten Tribunal für ehemalige Mitglieder der Roten Khmer wegen Unstimmigkeiten mit der kambodschanischen Führung kürzlich los.
Der künftige Strafgerichtshof ist vor allem der Initiative europäischer Länder und Kanadas zu verdanken. Viele Nationen Afrikas und Lateinamerikas schlossen sich dem Unterfangen bereitwillig an, und selbst Russland gab kürzlich mit Unterzeichnung des Vertragswerks seine Zustimmung zu erkennen. Dagegen zögern noch etliche asiatische Staaten, ihre Bürger einer internationalen Rechtsprechung zu unterwerfen.
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