"Haban"-Mord: Drei Italiener wurden freigesprochen
- Italienischer Verteidiger kritisierte österreichische Polizei
- Geiger: Zusammenarbeit war "hervorragend"

Die drei Italiener, die erstinstanzlich zu mehreren Jahren Haft wegen Mordes am Wiener Juwelier Siegfried Goluch verurteilt worden waren, sind am Ende des Berufungsverfahrens freigesprochen worden. Das Schwurgericht von Bologna ist zur Auffassung gelangt, dass Michele D'Ambrosio (28), Massimiliano Franzoni (30), und Andrea Saba (26) nichts mit dem Mord an dem 43-jährigen Geschäftsführer des Juweliers "Haban" zu tun hatten.
Erstinstanzlich war D'Ambrosio im Dezember 2000 als eigentlicher Ausführer des Mordes lebenslänglich verurteilt worden. Saba hatte 18, Franzoni 16 Jahre Haft erhalten. Die Tat hatte sich am 9. Mai 1998 abgespielt: Goluch war vor den Augen zweier Kunden erschossen worden.
Die drei Italiener, die wegen Überfällen vorbestraft sind, waren erstinstanzlich auf Grund der Aussagen eines Freundes verurteilt worden, der sich zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschlossen hatte. Seine Aussagen waren entscheidend gewesen. Die Rechtsanwälte der Verdächtigten unterstrichen jedoch beim Berufungsverfahren, dass der Freund als Zeuge nicht zuverlässig sei. Er habe öfters in der Vergangenheit gelogen und sich zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschlossen, um Strafbegünstigungen zu erhalten, betonte Rechtsanwalt Antonio Cappuccio.
Der Verteidiger verwies auch darauf, dass die österreichische Polizei den Justizbehörden in Bologna zunächst nicht alle Untersuchungsakten über den "Haban"-Mord geliefert hatten. Daher sei die Ermittlung von Anfang an nicht vollständig gewesen. Das Wiener Sicherheitsbüro wies die Aussagen des italienischen Verteidigers zurück. "Die Zusammenarbeit hat hervorragend funktioniert", unterstrich der stellvertretende Leiter Dr. Ernst Geiger. Die österreichischen Behörden hätten nicht nur die Akten rechtzeitig geliefert, sondern auch den Kronzeugen und eine DNA-Spur zur Verfügung gestellt. Die DNA-Spur konnte für den Prozess allerdings nicht verwertet werden, da in Italien - im Gegensatz zu Österreich - keine zwangsweise Abnahme von genetischem Material erlaubt ist und es daher keine Vergleichsprobe gab. Geiger verwies zudem darauf, dass die Freisprüche keine letztinstanzlichen Urteile waren. Auch international seien die Haftbefehle gegen die drei Verdächtigen weiterhin aufrecht. "Nach Österreich dürften sie nicht einreisen", so Geiger.
Die Staatsanwälte von Bologna, die die Ermittlungen um den Mord an dem Wiener Juwelier Siegfried Goluch geführt hatten, könnten in den nächsten Wochen beim römischen Kassationsgericht Einspruch gegen den Beschluss des Schwurgerichts einreichen, mit dem die drei Verdächtigten, freigesprochen worden sind. Die Staatsanwälte müssen noch das Dokument mit den Gründen überprüfen, die das Schwurgericht zum Freispruch der drei Männer bewogen hat, obwohl diese erstinstanzlich zu schweren Haftstrafen verurteilt worden waren. Danach können die Ermittler mit dem Einspruch beim Kassationsgericht, der letzten und dritten Instanz im italienischen Strafsystem, den Beginn eines dritten Verfahrens ermöglichen.
Der Freispruch der drei Verdächtigten wurde von Familienangehörigen und Freunden des Trios, die sich im Gerichtssaal von Bologna befanden, mit einem langen Applaus begrüßt. Michele D'Ambrosio und Massimiliano Franzoni wurden sofort enthaftet, Andrea Saba muss wegen einer weiteren Strafe im Gefängnis bleiben. Ein Gericht von Bologna hatte den Mann im vergangenen Jahr zu viereinhalb Jahren Gefängnis wegen seiner Beteiligung an einem Überfall auf die "Ludowa Banka" in Preßburg vom 16. Juli 1997 verurteilt.
Siegfried Goluch war am 9. Mai 1998 in Anwesenheit von zwei Kunden bei einem Raubversuch durch einen Kopfschuss aus einer Pistole getötet worden. Zur Festnahme der drei Angeklagten hatten die Aussagen einiger österreichischer Polizeibeamter beigetragen, die anfänglich die Untersuchungen im Mordfall vorgenommen hatten. Mehrere Zeugen hatten auf Fahndungsfotos die Angeklagten als die drei Komplizen bei der Ermordung von Goluch erkannt.
Unmittelbar nach dem Mord an Goluch war in Wien von einer Verwicklung der Russen-Mafia gesprochen worden. Das hatte sich aber als bloßes Gerücht herausgestellt. Die Rechtsanwälte der Freigesprochenen sind der Ansicht, dass die Ermittler in Bologna dieser Spur besser folgen hätten sollen.
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