Montag, 1. April 2002

Gesetz zur Sterbehilfe trat in Niederlanden in Kraft

  • Weltweit erstes Land, das Sterbehilfe zulässt

In den Niederlanden ist am Montag als weltweit erstem Land ein Gesetz in Kraft getreten, das die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zulässt. So müssen sich Ärzte davon überzeugen, dass ihre Patienten wegen medizinisch festgestellter Krankheiten "unerträgliche" Schmerzen leiden, keine Überlebenschance haben und ernsthaft zu sterben wünschen.

Außerdem sind die behandelnden Ärzte verpflichtet, vor der Sterbehilfe den Rat unabhängiger Kollegen einzuholen, die ihre Diagnosen bestätigen müssen.

Die Ärzte sind außerdem der Kontrolle von regionalen Sonderausschüssen unterworfen, die sich aus Ärzten, Juristen und Ethikfachleuten zusammensetzen und in strittigen Fällen vor Gericht gehen können. Das Gesetz ermöglicht Sterbehilfe auch für Jugendliche ab 16 Jahren ohne Einwilligung der Eltern.

Das niederländische Parlament hatte das Gesetz, demzufolge die Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt, bereits im April 2001 verabschiedet. Die Tötung von Sterbenskranken unter den genannten Auflagen war in den Niederlanden schon seit 1997 toleriert worden.

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte ein Berufungsgericht in Amsterdam entschieden, dass die Sterbehilfe des Arztes Phillip Sutorius für einen 86-jährigen lebensmüden Patienten nicht rechtens war. Die Richter entschieden, dass Lebensmüdigkeit als Begründung nicht ausreiche. Allerdings habe der Arzt aus Mitgefühl gehandelt, als er seinem Patienten im April 1998 einen tödlichen Medikamenten-Cocktail verabreichte. Die Richter verhängten deshalb keine Strafe gegen den Arzt.

1.4.2002 10:11