Neue EU-Regeln lassen Neuwagenpreise kaum sinken
- Aber deutliche Verbilligungen bei Ersatzteilen und Service

Die von der EU geplanten neuen Regeln für den europäischen Autovertrieb werden in Österreich keine oder nur geringfügige Verbilligungen bei den Neuwagenpreisen bringen, aber deutliche Preissenkungen bei den Ersatzteilen zur Folge haben.
Dies ist das Resümee einer am Montag vorgestellten Studie der internationalen Unternehmensberatung A.T. Kearney. Die Experten erwarten zwar, dass sich in Österreich, das ein Hochpreisland für Autos ist, die Neuwagenpreise allmählich zu einem europäischen Mittelwert hinbewegen. Das Ausmaß der zu erwartenden Senkung werde jedoch nur Preisvorteile bringen, "die man heute auch haben kann, wenn man gut verhandelt oder gute Beziehungen zu einem Händler hat", hieß es.
Sehr wohl unter Druck werden dagegen die Service- und Ersatzteilpreise kommen. "Das kann sich kurz- bis mittelfristig auf 15 Prozent oder auch darüber hinaus summieren", sagte A.T. Kearney-Experte Bernd Kreutzer. Was für den Autobesitzer ein Vorteil ist, könnte für viele kleine Autohäuser Probleme bringen, denn die geplanten neuen Spielregeln öffnen gerade beim Service- und Ersatzteilgeschäft Bereiche "die für die Händler am lukrativsten sind". Deswegen erwartet sich A.T Kearney, dass viele kleinere Markenhändler ihre Selbständigkeit verlieren und sich in größeren Gruppen zusammenschließen müssen.
Die bisherigen Regeln für den Autovertrieb in der Union ("Gruppenfreistellungsverordnung"/GVO) laufen nur mehr bis Oktober 2003, bis Herbst 2002 will EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti neue liberalere Regeln beschlossen haben. Während der Vertrieb bisher stark auf Markenhändler mit exklusiven Beziehungen zum Hersteller zugeschnitten war, soll nun dieses System aufgelockert werden. Künftig soll die Wahl zwischen zwei Vertriebssystemen bestehen. Bei dem einen, dem Exklusivvertrieb, bleibt der Gebietsschutz bestehen, die Hersteller sollen aber keinen Einfluss darauf haben, wer die Neuwagen verkauft. In Frage kommen dabei beispielsweise auch Supermärkte. Beim Selektivvertrieb soll es künftig zwar keinen Gebietsschutz geben, der Hersteller kann aber bestimmte Qualitätskriterien vorgeben oder Vertriebskanäle ausschließen.
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