Montag, 25. März 2002

EU-Kommission für Stahlzölle bis zu 26 Prozent

  • Strafzölle als Reaktion auf Maßnahme der USA
  • Schutzmaßnahmen sollen am 3. April beginnen

Die EU-Kommission wird voraussichtlich am Mittwoch Schutzzölle bis zu 26 Prozent für bestimmte Stahlsorten beschließen, um die heimische Industrie vor einem massiven Anstieg der Einfuhren aus dem Ausland zu schützen. Damit reagiere die Kommission auf die von den USA am 20. März eingeführten Stahlzölle, gegen die die Behörde bereits bei der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde eingelegt hat.

Die europäischen Schutzzölle sollten zunächst nur für sechs Monate erhoben werden. Der Mindestaufschlag für betroffene Sorten liegt bei 14,9 Prozent.

Die Kommission gehe davon aus, dass durch die Abschottung des US-Marktes ein erheblicher Einfuhrdruck auf den EU-Markt ausgehen werde. Importiere Europa derzeit jährlich etwa 26,5 Millionen Tonnen Stahl, dürften demnach ohne eigene Schutzzölle künftig etwa 15 Millionen Tonnen zusätzlich auf den europäischen Markt kommen.

Greifen soll die Schutzmaßnahme zunächst für ein halbes Jahr, beginnend am 3. April. Betroffen sind den Angaben zufolge in diesem Zeitraum 5,7 Mill. Tonnen Stahl. Nach den sechs Monaten will die EU-Kommission darüber entscheiden, ob die Schutzzölle verlängert, geändert oder abgeschafft werden sollen. Entwicklungsländer wie Angola oder Kongo sollen von den Zöllen ausgenommen werden. Ebenso ausgenommen sind Russland, Ukraine und Kasachstan, weil mit diesen Ländern bereits bilaterale Abkommen über Quoten und Zölle auf Importe bestehen. Betroffen sind dagegen Länder wie China, Brasilien, Argentinien und Venezuela.

Weil traditionelle Lieferanten der Europäer nicht unter den von Washington errichteten Handelsschranken leiden sollten, werde die Kommission die Schutzzölle nur für zusätzliche Einfuhrmengen verhängen. Als Referenzgröße werde die Behörde die Importe in den Jahren 1999 bis 2001 zugrundelegen und auf deren Durchschnitt noch einmal eine Marge von zehn Prozent draufschlagen. Drittstaaten, die einen Anteil an den EU-Einfuhren von nicht mehr als drei Prozent hätten, würden von den Schutzzöllen ausgenommen. Sollte die US-Regierung die eigenen Zölle wieder streichen, werde die Kommission sofort nachziehen und die Zölle "nicht einen Tag länger als die USA" erheben, hieß es aus dem Umkreis von Außenhandelskommissar Pascal Lamy.

Die EU-Kommission verfolgt im Handelsstreit um Stahl gegenüber den USA mehrere Ziele. Neben den eigenen Abwehrzöllen, die bei Beachtung der WTO-Bestimmungen zeitweise möglich sind, hat die Kommission bei der Genfer Organisation bereits formell Beschwerde gegen die US-Regierung eingelegt. Dazu haben die nach WTO-Reglement vorgeschriebenen Konsultationen (60 Tage) mit Washington bereits begonnen. Führen diese nicht zu einer Lösung, wird eine Schlichtungskammer in Genf über die Zulässigkeit der US-Zölle entscheiden.

Schließlich will die EU bei der WTO auch Kompensationen für eigene Schäden aufgrund der US-Zölle beantragen. Die Kommission schätzt den Schaden im Stahlstreit auf etwa 2,4 Milliarden Euro und könnte in dieser Größenordnung Handelssanktionen gegen nach Europa eingeführte US-Waren fordern - unabhängig davon, ob es sich dabei um Stahlprodukte handelt oder nicht.

25.3.2002 10:16