Vignettenpflicht auf Nordbrücke in Wien
- Bis 30. April gilt Übergangsfrist

Ein Vignette ist ab heute für die Stockerauer Schnellstraße (S5) in Niederösterreich und für die Nordbrücke in Wien notwendig. Bis 30. April gilt eine Übergangsfrist, in der nicht gestraft wird. Die Nordbrücke heißt ab 1. April zwischen dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße nicht mehr B227 sondern A22, wird also ein Teil der Donauufer Autobahn.
Keine Vignettenpflicht besteht dagegen in Zukunft für die Arlberg Schnellstraße (S16) zwischen Dalaas und der Anschlussstelle Bludenz sowie auf der Wiener Nordrand Straße (B302) zwischen der Südosttangente (A23) und der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den Einkaufszentren im Nordosten können somit kostenfrei erledigt werden.
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