Serbien wird mit UNO-Tribunal kooperieren
- Auslieferung von Kriegsverbrechern geregelt
- USA hatten Frist bis Ende März gesetzt

Die serbische Regierung hat am Mittwoch einen Erlass verabschiedet, mit dem die Zusammenarbeit mit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag geregelt wird. Nach Angaben des serbischen Justizministers Vladan Batic wird durch den Erlass auch die Auslieferung von mutmaßlichen Kriegsverbrechern geregelt. Dies soll unter Berufung auf die Satzungen des Tribunals erfolgen.
Ein ähnlicher Regierungserlass war am 28. Juni 2001 angenommen worden, um den früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic an das UNO-Tribunal auszuliefern. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Erlasses wird derzeit vom jugoslawischen Verfassungsgericht geprüft. Beobachter rechnen damit, dass neue Auslieferungen an das Haager Tribunal in nächster Zeit erfolgen.
Mit dem neuen Dekret wird die weitere Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag nach Angaben der serbischen Regierung sichergestellt. Die USA hatten dafür eine Frist bis Ende März gesetzt.
Washington macht eine Finanzhilfe in Höhe von 40 Millionen Dollar (46 Mio. Euro) von der Kooperation Belgrads mit dem UNO-Tribunal und der Bereitschaft zur Auslieferung weiterer Verdächtiger abhängig. Auf der Haager Anklageliste stehen vier enge Vertraute von Milosevic, unter ihnen der amtierende serbische Präsident Milan Milutinovic, sowie mehrere Abgeordnete und frühere Armeekommandeure.
US-Außenminister Colin Powell wollte bis zum 31. März darüber entscheiden, ob Serbien die Bedingungen erfülle. Auch die Unterstützung der USA für die Programme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds für Serbien stand auf dem Spiel.
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