Menschengerichtshof weist Milosevic-Antrag zurück
- Jugoslawiens Ex-Präsident klagte gegen Inhaftierung
- Grund: Innerstaatliche Rechtsmittel nicht ausgeschöpft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Antrag des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic wegen seiner Inhaftierung im Gefängnis des UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zurückgewiesen. Milosevic hatte seinen Antrag gegen die Niederlande am 20. Dezember 2001 gestellt.
Dieser wurde von einer Kammer des Straßburger Gerichts einstimmig mit der Begründung zurückgewiesen, Milosevic habe zuvor nicht wie erforderlich alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft, heißt es in einer Aussendung des Europarats am Mittwoch.
Am 31. August hatte ein Regionalgericht in Den Haag auf Antrag Milosevics entschieden, dass das UNO-Kriegsverbrechertribunal eine ausreichende juristische Basis habe und verfahrensrechtliche Garantien biete und dass niederländische Gerichte für einen Antrag auf Haftentlassung nicht zuständig seien, sondern lediglich das Tribunal.
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