Fernfahrer Protest in Salzburg
- HTV-Eberl: Opfer dürfen nicht zu Tätern gemacht werden
- Motto: Nein zu Schwarzbeschäftigung und Lohnsklaverei

Drei Monate nach der Aufdeckung des Frächterskandals organisiert die Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV) eine landesweite Protestversammlung in Salzburg, an der auch ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch teilnehmen wird. Bekämpft werden müssen jene Unternehmer, die illegal beschäftigen und Sozialabgaben und Steuern hinterziehen, fordert der Fahrergewerkschafter.
"Es geht um die Bekämpfung von Sozialbetrug und nicht darum, aus Opfern Täter zu machen", kritisiert der Fachsekretär der Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV) und Fahrergewerkschafter, Georg Eberl, das im Nationalrat von den Regierungsparteien eingebrachte Gesetz zur "Bekämpfung von illegaler Ausländerbeschäftigung". Bekämpft werden müssen jene Unternehmer, die illegal beschäftigen und Sozialabgaben und Steuern hinterziehen, fordert der Fahrergewerkschafter.
Der vor fast genau zwei Monaten aufgedeckte Frächterskandal habe nur die Spitze eines viel größeren Skandals ans Tageslicht gebracht. Unternehmer würden billige Arbeitssklaven ins Land und kollektivvertragliche Entlohnung sei ein Fremdwort. Durch Sozialbetrug und Steuerhinterziehung würden sich diese Arbeitgeber Wettbewerbsvorteile gegenüber jenen Unternehmen, die sich an die Gesetze hielten, so Eber. "Dagegen unternimmt die Regierung nichts. Sie geht ausschließlich gegen illegale Ausländer vor und macht daher Opfer zu Tätern."
Die Gewerkschaft HTV fordert daher, dass die Täter konsequent ausgeforscht und nach dem Strafrecht verfolgt werden.
Die Forderungen der Gewerkschaft
1. Die Einführung des Strafrechtstatbestandes Sozialbetrug, wie in der BRD.
2. Höhere Strafsätze im Verwaltungsrecht bei illegaler Beschäftigung - die Erhöhung des Strafausmaßes um ein Drittel bedeutet keine Abschreckung.
3. Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei jenen, die
Vorteile aus der illegalen Beschäftigung ziehen.
4. In Extremfällen soll der LKW und die anderen Arbeitsgegenstände beschlagnahmt werden können.
5.Die sofortige Anmeldung von ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung und zwar bei Arbeitsantritt.(ff)

