Sonntag, 24. März 2002

Ralf Schumacher nach Verkehrsunfall verurteilt

  • 10.000 Euro Strafe wegen "fahrlässiger Körperverletzung"
  • Schumi II war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs

Der deutsche Formel-1-Pilot Ralf Schumacher ist von der Staatsanwaltschaft Köln als Verursacher eines Verkehrsunfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von rund 10.000 Euro verurteilt worden. Der 26-jährige BMW-Williams-Fahrer mit Wohnsitz in Österreich hatte am 30. November 2001 auf der regennassen deutschen Autobahn A 3 am Kreuz Köln-Ost einen Auffahrunfall produziert.

Ralf Schumacher hatte mit einer BMW-Limousine drei Fahrzeuge ineinander geschoben, wobei ein Fahrer verletzt wurde. Die Polizei hatte als Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit des Formel-1-Piloten festgestellt. Die Fahrbahn war feucht, es herrschte schlechte Sicht.

24.3.2002 13:21
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