Mehr als 60 Bezirksgerichte werden zugesperrt
- Bezirksgerichts-Reform: Böhmdorfer "sehr zufrieden"
- Bald nur noch 64 Eingangsgerichte

In zwei "Wellen", am 1. Juli 2002 und am 1. Jänner 2003, werden voraussichtlich mehr als 60 Bezirksgerichte in fünf Bundesländern zusperren. Auch wenn sein "Idealprogramm" für die Gerichtsorganisation nicht umgesetzt wird, ist Justizminister Dieter Böhmdorfer mit dem Erreichten doch "sehr zufrieden". "Wir haben ein Ergebnis erreicht, das wir uns vor zwei Jahren nicht einmal erträumt haben", so Böhmdorfer.
Wie hoch die Einsparungseffekte sein werden, habe man noch nicht errechnet, so Böhmdorfer.
Mit seinem "Idealplan" für die Gerichtsorganisation wollte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) die 192 Bezirksgerichte und 21 Landesgerichte zu 64 Eingangsgerichten zusammenfassen. Dies ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Gelungen ist, die Bezirksgerichte um mehr als 60 Standorte zu reduzieren. In fünf Bundesländern sind Zusammenlegungen fix. In Wien und Kärnten wird es nicht dazu kommen, im Burgenland und Vorarlberg müssen Gespräche geführt werden. Im Folgenden die geplanten Änderungen im Detail:
In BERÖSTERREICH sind die Verhandlungen in der Landesregierung endgültig gescheitert, die SPÖ stimmt nicht zu. Jetzt sollen nach den Vorstellungen des Justizministeriums per Initiativantrag 26 der 43 Bezirksgerichte an einen anderen BG-Standort verlegt werden. An jedem Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und zusätzlich in Bad Ischl und Mattighofen soll es ein Bezirksgericht geben. Mit 1. Jänner 2003 zugesperrt werden sollen: Aigen, Engelhartszell, Enns, Frankenmarkt, Grein, Grünburg, Haag/Hausruck, Kremsmünster, Lambach, Lembach, Leonfelden, Linz-Land (wird in das neu zu bauende Gericht Traun verlegt), Mauerkirchen, Mauthausen, Mondsee, Neufelden, Neuhofen/Krems, Obernberg/Inn, Peuerbach, Pregarten, Raab, Schwanenstadt, Unterweißenbach, Weyer, Wildshut, Windischgarsten.
In SALZBURG wird noch versucht, die SPÖ doch noch zu überzeugen. Sollte es zum Kompromiss kommen, will Böhmdorfer dort sieben der 16 Bezirksgerichte mit anderen zusammenlegen - und zwar: Abtenau, Gastein, Mittersill, Radstadt, St. Gilgen, Taxenbach und Werfen. Stimmt die SPÖ und damit die Landesregierung nicht zu, wären in der Bundesgesetz-Lösung zwei weitere Bezirksgerichte enthalten: "Die Blockade durch die SPÖ führt dann halt dazu, dass die Vorteile des Kompromisses - die Beibehaltung von Saalfelden und Thalgau - wegfallen", so Böhmdorfer.
Aus TIROL erwartet das Ministerium die Zustimmung der Landesregierung. Dort geht es um zwei von 15 Bezirksgerichten. Hopfgarten und Matrei sollen mit 1. Juli mit anderen zusammengelegt werden.
In NIEDERÖSTERREICH hat das Justizministerium mit Zustimmung der Landesregierung die "große" Lösung der Sprengel-Zusammenlegung erreicht. Dort werden mit 1. Juli 2002 14 von 46 Bezirksgerichte zugesperrt. Es sind dies: Aspang, Eggenburg, Groß-Enzersdorf, Hainburg, Hainfeld, Herzogenburg, Kirchberg am Wagram, Langenlois, Mank, Pottenstein, Poysdorf, Retz, St. Peter in der Au und Wolkersdorf.
Auch in der STEIERMARK hat die Landesregierung zugestimmt. Am 1. Juli 2002 werden dort 12 von 35 Sprengeln mit anderen zusammengelegt - und zwar: Bad Aussee, Birkfeld, Eibiswald, Eisenerz, Gröbming, Kindberg, Mariazell, Mureck, Neumarkt, Oberwölz, Rottenmann und Wildon.
Im BURGENLAND und VORARLBERG sind noch weitere Gespräche nötig. In beiden Bundesländern geht es um zwei Gerichte, und zwar Jennersdorf und Oberpullendorf im Burgenland sowie Bezau und Montafon in Vorarlberg. Beide Länder sind allerdings Sonderfälle: Vorarlberg hat die mit Abstand höchste Einwohnerzahl je Gericht aufzuweisen und im Burgenland sind die Bezirkshauptmannschafts- und BG-Sprengel bereits identisch.
Letzteres gilt auch für KÄRNTEN, wo man die drei daneben bestehenden kleinen zweisprachigen Bezirksgerichte nicht gegen den Willen der slowenischen Volksgruppe schließen wollte. In Wien stellte sich die Frage von Zusammenlegungen angesichts der Bevölkerungsdichte nicht.
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