US-Verfahrensregeln für Sondertribunale geändert
- Für Todesstrafe wird einstimmiger Beschluss notwendig sein
- Heftige Kritik von Amnesty trotz Änderung

Offenbar als Reaktion auf die Kritik aus dem In- und Ausland haben die USA die umstrittenen Regelungen für die militärischen Sondertribunale in wesentlichen Punkten geändert. Diese Organe sind für die Verurteilung der El-Kaida- und Taliban-Kämpfer verantwortlich. Für die Verhängung der Todesstrafe wird nun ein einstimmiger Beschluss der Tribunale erforderlich sein.
Nach monatelangen Beratungen legte Verteidigungsminister Donald Rumsfeld am Donnerstag in Washington die Verfahrensregeln für die Sondertribunale vor. Diese im November von Präsident George W. Bush verfügten Gerichte sollen El-Kaida- und Taliban-Kämpfer aburteilen. Entgegen ursprünglicher Planungen wird für die Verhängung der Todesstrafe ein einstimmiger Beschluss der Tribunale erforderlich sein.
Die Verfahrensregeln seien "fair und ausgewogen", sagte Rumsfeld. Einerseits gehe es darum, die Sicherheit der Bevölkerung zu schützen. Andererseits sollten die Rechte der Angeklagten geschützt werden. Wie für Angeklagte vor regulären Militärgerichten und vor zivilen Gerichten gelte vor den Sondertribunalen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Außerdem dürften die Angeklagten nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Ihnen soll laut Rumsfeld kostenlos ein Militäranwalt gestellt werden; sie haben jedoch das Recht, auf eigene Kosten einen zivilen Anwalt anzustellen. Ferner sollen die Verfahren öffentlich sein. Nur wenn sicherheitsrelevantes Material behandelt wird, soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden können.
Die Militärtribunale sollen aus drei bis sieben Offizieren bestehen. Ihre Entscheidungen sollen sie in den meisten Fällen mit Zweidrittelmehrheit fällen können. Nur für die Todesstrafe soll Einstimmigkeit erforderlich sein; außerdem werden dann sieben Offiziere gebraucht. Ferner werden die Angeklagten die Möglichkeit der Berufung haben. Über die Berufung soll eine dreiköpfige Kommission entscheiden, die vom Verteidigungsminister eingesetzt wird. Die Beweisregeln werden gegenüber regulären Prozessen allerdings deutlich gelockert. So sollen auch Informationen nach dem bloßen "Hörensagen" akzeptiert werden: Zeugen dürfen also Dritte mit Aussagen über den Angeklagten zitieren.
Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen blieben bei ihrer harten Kritik an den Tribunalen. Sie kritisierten vor allem, dass dadurch die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Gerichten aufgehoben werde. Die Verurteilten hätten nicht die Möglichkeit einer "wirklichen Berufung vor einem unabhängigen Gericht", kritisierte Amnesty International. Es sei "zutiefst beunruhigend", dass die Exekutive die einzige Gewalt sei, die über die Todesstrafe entscheiden solle, erklärte die Amerikanische Vereinigung für die Bürgerrechte (ACLU).
Laut Rumsfeld steht noch nicht fest, wo die Sondertribunale tagen werden. Auch sei noch unklar, welche Hälftinge vor diese Tribunale gestellt werden. Die US-Armee hält derzeit rund 300 El-Kaida- und Taliban-Kämpfer auf ihrem Stützpunkt Guantanamo Bay in Kuba fest. Rund 250 weitere Gefangene befinden sich in Afghanistan. Nur ein Teil der Gefangenen soll vor die Sondertribunale gebracht werden. Das US-Verteidigungsministerium fasst nach Angaben seines Rechtsberaters William Haynes ins Auge, andere Gefangene auf unbestimmte Zeit ohne Anklage festzuhalten. Andere Gefangene sollen offenbar in ihre Heimatländer überstellt werden, damit ihnen dort der Prozess gemacht wird.
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