Bitte um Sterbehilfe: Britin vor EU-Gerichtshof
- Lateralsklerose: Tödliche ZNS-Erkrankung

Ein spektakulärer Rechtsstreit um Sterbehilfe beschäftigt heute den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dabei geht es um die Frage, ob eine todkranke 43 Jahre alte Britin mit Hilfe ihres Mannes ihrem Leben ein Ende setzen darf. Die britische Justiz hatte dies verneint. Dem Mann drohen somit bis zu 14 Jahre Gefängnis, falls er seiner Frau beim Sterben hilft.
Wenn die Britin Diane Pretty heute im Rollstuhl vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erscheint, geht es um einen für die Straßburger Richter bisher einmaligen Fall: Die todkranke Frau verlangt das Recht auf Sterbehilfe durch ihren Mann. Da die 43-Jährige nach Einschätzung der Ärzte nur noch wenige Wochen zu leben hat, ordnete der Gerichtshof ein Eilverfahren an. Pretty wirft ihrem Heimatland einen Verstoß gegen Artikel zwei der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der das Recht auf Leben garantiert - nach ihrer Auffassung aber auch "das Recht auf Sterben" einschließt.
Pretty leidet an der amyotrophischen Lateralsklerose, einer rasch fortschreitenden, tödlichen Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie ist vom Hals abwärts gelähmt, wird künstlich ernährt und kann sich kaum noch verständigen. 1999 war die Krankheit bei ihr diagnostiziert worden. Daraufhin bat sie die britischen Behörden darum, ihrem Mann Straffreiheit zu garantieren, wenn er ihr Sterbehilfe leiste. Der Antrag wurde im November abgelehnt. Pretty erwartet nach Angaben der Ärzte nun ein Tod durch eine Lungenentzündung oder durch Ersticken. Sollte ihr Mann ihr Sterbehilfe leisten, drohen ihm in Großbritannien 14 Jahre Gefängnis.
Anwälte argumentieren mit Menschenrechtskonvention
Die Anwälte der 43-jährigen Britin verweisen in ihrer Beschwerde auch auf Artikel drei der Menschenrechtskonvention, der eine "entwürdigende" Behandlung verbietet, sowie auf das Diskriminierungsverbot (Artikel 14): Ihre Lebenssituation sei "entwürdigend", und dass sie wegen ihrer Behinderung keinen Selbstmord begehen könne, sei diskriminierend, argumentiert Pretty.
Die 43-Jährige will bei der Anhörung in Straßburg am Dienstag persönlich dabei sein. Ein Sprecher sagte im Vorfeld, das Gericht werde "sein Möglichstes tun", um das Urteil rasch zu fällen. Pretty und ihr Mann sind seit 25 Jahren verheiratet, das Paar hat zwei Kinder. Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs müssen von den Unterzeichnern der Menschenrechtskonvention, zu denen Großbritannien gehört, umgesetzt werden.
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