Riess-Passer: Sonderurlauber auf 3 Monate kürzen
- Neugebauer: "Gesetzlich einwandfreie Regelung"
- Auslöser Frad: Voller Sonderurlaub als Beamter

Beamte können künftig nicht länger als drei Monate auf Sonderurlaub gehen. Die bereits seit Monaten zwischen Regierung und Gewerkschaft diskutierte Neuregelung wurde - angekurbelt durch die Debatte rund um den Sonderurlaub des Hauptverbands-Präsidenten Herwig Frad (V) - nun schneller als erwartet am Dienstag im Ministerrat beschlossen.
Alles was über diese drei Monate hinausgeht, ist künftig eine Dienstfreistellung. Jene Institution, für die der Beamte dann arbeitet, muss das Gehalt für den Betroffenen dann an den Bund refundieren.
Konkret heißt das etwa für die Gewerkschaften, dass sie künftig für das Entgelt frei gestellter Beamter aufkommen müssen, so Riess-Passer nach dem Ministerrat. Sie sprach von einer "transparenten und sauberen Lösung", die auch der Unabhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre diene. Im Gegenzug werde der Bund für Schulungsmaßnahmen oder andere Leistungen der Gewerkschaften aufkommen. Als ein Beispiel nannte die Vizekanzlerin die bisher von der Verwaltungsakademie des Bundes durchgeführte Mobbing-Beratung. Die Verwaltungsakademie werde im Zug der Verwaltungsreform aufgelöst, die Mobbing-Beratung künftig von der Gewerkschaft durchgeführt, die dafür auch besser geeignet sei als der Arbeitgeber-Bund.
Neugebauer kündigt strenge Verrechnungen an
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, sprach am Dienstag von einer gesetzlich einwandfreien Regelung. Was die Dienstfreistellung für mehr als drei Monate Sonderurlaub betreffe, sei vereinbart worden, dass "die Gehälter refundiert werden". Neugebauer betonte aber auch, dass es um die "strenge Verrechnung der Aufwendungen" gehe, "dafür verzichtet der Bund auf Personalsubvention". "Wir haben bisher auf eine strenge Verrechnung unserer Aufwendungen für den Arbeitgeber verzichtet", dies werde jetzt geändert.
Neugebauer führte mehrere Beispiele an, wo die Gewerkschaft Aufgaben, die eigentlich dem Arbeitgeber zustünden, erledigt habe. "Wir schulen die Kollegen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ein, das wäre an sich Aufgabe des Dienstgebers", so der GÖD-Chef. Gleiches gelte für die Erstellung der Berechnungsprogramme für verschiedene Gehaltsverläufe oder Pensionsverläufe.
GÖD-Chef selbst betroffen
Befragt, wie viele Personen derzeit vom Sonderurlaub betroffen sind, sagte Neugebauer, man sei dabei, das zu erheben. Die Bescheide würden "ad personal zugestellt". In der Zentrale der Gewerkschaft seien es sieben Personen, die davon betroffen seien. Neugebauer ist einer der Betroffenen der neuen Regelung. Er ist seit zwölf Jahren als Lehrer sonderbeurlaubt.
Angesprochen auf Lehrer, die im Ausland im Einsatz seien, sagte Riess-Passer, für diese Gruppe werde man eine neue Regelung finden. Bisher haben die Pädagogen für solche Einsätze Sonderurlaub in Anspruch genommen. Für Spitzensportler gelte der dreimonatige Sonderurlaub, für das Entgelt komme jeweils das Ressort, in dem der Betreffende beschäftigt sei, auf.
Auslöser Frad: Voller Sonderurlaub als Beamter
Auslöser der Debatte war der Präsident des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Herwig Frad (V). Ihm war als Beamten des Wirtschaftsministeriums voller Sonderurlaub genehmigt worden. Er rechtfertigte ihn u.a. damit, dass er im Fasching fünf "Pflichtbälle" besuchen müsse. Nach Protesten der Opposition und einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) wurde als Lösung vereinbart, dass Frad zu 20 Prozent karenziert wird. Trotz des Fulltime-Jobs im Hauptverband arbeitet Frad zu 80 Prozent als Beamter, seine Bezüge werden aliquot reduziert.
Familiendrama in St. Pölten16:26
Bluttat: Tochter Zeuge?Vater schoss auf Sohn und richtete sich selbst. Waffenbesitz des 37-Jährigen illegal
Kriminalität20:48
Acht Jahre lang Sklavin19-jährige Deutsche wurde jahrelang misshandelt. Mutmaßliche Täter verhaftet.
Raubvögel vergiftet11:09
Falken ausgerottetBregenz: Taubenzüchter vergiftet gesamte Population am Pfänderstock
