Mittwoch, 13. März 2002

Grasser: Abfertigung neu als Zusatzpension lukrativer

  • Grasser erwartet 10 Abfertigungskassen

Der Bezug der Abfertigung in Form einer Zusatzpension soll dem Arbeitnehmer deutlich mehr Geld bringen. Das meint Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F). Konkret geht er davon aus, dass rund 15 bis 20 Prozent mehr an Geld herauskommen, wenn man sich für eine Pension und gegen eine sofortige Auszahlung (plus anschließender Eigenveranlagung) entscheidet.

Verfassungsbedenken teilt Grasser nicht. Schon jetzt habe der Staat die Möglichkeit, begründete Ungleichbehandlungen einzuführen, verwies der Finanzminister u.a. auf das Bausparen.

Den Vorteil des Ansparens für eine zweite Pensionssäule versuchte Grasser mit einem Beispiel zu untermauern. Ein Arbeitnehmer mit einem Abfertigungsanspruch von 28.000 Euro käme demnach mit Zusatzpension (und einer Netto-Rendite von fünf Prozent) nach 20 Jahren auf 45.627 Euro. Bei Eigenveranlagung wären es rund 7.000 Euro weniger, exakt 38.320 Euro. Der Unterschied läge also bei 19 Prozent. Nimmt man eine vierprozentige Rendite her, käme man nach Angaben des Finanzministers immer noch auf einen Vorteil in Höhe von 16,8 Prozent.

Die Höhe des Beitragssatzes (1,53 Prozent der Bruttolohnsumme) nicht per Gesetz, sondern mittels eines Generalkollektivvertrags geregelt wird. Begründet wird dies von den Ministern damit, dass dadurch keine Belastung für die Abgabenquote entstehe. Diese würde nämlich um etwa 0,5 Prozent weiter ansteigen.

Grasser erwartet rund 10 Abfertigungskassen Gesichert ist, dass es in Zukunft eigens zu gründende Abfertigungs-Kassen, so genannte Mitarbeiterversorge-Kassen (MV-K), geben wird. Grasser rechnet mit plus/minus zehn Lizenzierungen. Dass man sich letztlich für eigene Kassen entschieden hat, begründete der Finanzminister u.a. damit, dass bei einer anderen Variante wohl rund 100 Finanzdienstleister zum Einsatz gekommen wären.

Abfertigung für Selbständige in Planung
Zur Etablierung von Abfertigungsansprüchen für Selbstständige merkte Wirtschaftminister Martin Bartenstein an, dass eine entsprechende Regelung in Planung sei. Einbezogen werden sollten dabei generell Unternehmer, Bauern und öffentliche Bedienstete. Unterstützung in dieser Frage erhofft sich Bartenstein bei den Sozialpartnern.

Verteidigt wurde von Bartenstein, dass die Karenzzeit nicht für Abfertigungsansprüche zählt. Im Gegensatz zu anderen Ersatzzeiten wie Präsenz- und Zivildienst gebe es hier keine Verpflichtung für den Gesetzgeber.

13.3.2002 13:12