Mittwoch, 13. März 2002

Urteil gegen Ex-Sportler Wolfgang Schwarz bestätigt

  • 1 1/2 Jahre unbedingt Haft wegen Mädchenhandels

Es bleibt bei eineinhalb Jahren unbedingter Haft für Wolfgang Schwarz. Das Oberlandesgericht Wien leistete am Donnerstag der Berufung des Eiskunstlauf-Olympiasiegers von 1968 keine Folge. "Der Berufungswerber ist nicht der lautere Mensch, der Wohltäter, als der er sich dargestellt hat", sagte Ulrich Knibbe, der Vorsitzende des Berufungssenats, in der Begründung.

Schwarz war im vergangenen Dezember im Landesgericht Wien des Menschenhandels schuldig erkannt worden, nachdem er fünf Frauen aus Russland und Litauen nach Österreich gebracht und diese hier der Prostitution zugeführt hatte. Zu dieser Verhandlung erschien der einstige Kufenstar mit dunklen Sonnenbrillen und einem überdimensionalen Sonnenhut, wobei er sich mit einer aktuellen Tageszeitung vor den anwesenden Fotografen schützte.

Nach seinem Schlusswort suchte Schwarz jedoch noch vor der Urteilsverkündung das Weite. "Er hat's mit den Nerven", erklärte sein Verteidiger Herbert Eichenseder.

(apa)

13.3.2002 22:59