Samstag, 9. März 2002

Wegweiser durch den Paragraphendschungel

  • So umgehen Sie gefährliche Fallstricke

My home is my castle: So wie die Engländer entdecken immer mehr Österreicher den Vorzug der eigenen vier Wände – auch wenn sich im städtischen Bereich oft nur eine Eigentumswohnung ausgeht. FORMAT liefert einen Wegweiser durch den Paragraphen-Dschungel, damit der Traum vom Immobilienbesitz nicht zum Alptraum wird.

Ganz gleich, ob die Wohnung zur Eigennutzung erworben oder weitervermietet wird, der Spaß ist vorbei, wenn man sich in der komplizierten Gesetzesmaterie verheddert. FORMAT zeigt, worauf Besitzer und Mieter achten müssen, um in Frieden leben zu können, und was sich bei Dachböden und Einfamilienhäusern ab heuer geändert hat.

Wenn das Dach leckt
Die ersten Fallstricke drohen bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung. So können versteckte Baumängel die Investition schnell zum Fiasko werden lassen. Herbert Rainer,Wiener Fachanwalt für Immobilienrecht: „Wenn sich nachträglich herausstellt, daß teure Reparaturen des Stiegenhauses oder des Dachs anstehen, fallen die Käufer aus allen Wolken.“ Allerdings sind neue Wohnungseigentümer nicht schutzlos. Laut Gesetz muß nämlich der Verkäufer bei Häusern, die älter als zwanzig Jahre sind, vor Vertragsabschluß ein Gutachten über den Zustand der allgemeinen Teile abliefern.

Gefährliche Fallstricke
Immo-Jurist Rainer, der auch Autor des neuen Rechtsratgebers „Mieten & Vermieten“ von FORMAT und Manz-Verlag ist: "Wenn das Gutachten fehlt, dürfen in den nächsten zehn Jahren keine großen Erhaltungsarbeiten anfallen. Falls doch, kann man die Rechnung im Regressweg an den Verkäufer weiterleiten." Unbedingt nötig vor der Unterschrift auf dem Kaufvertrag ist auch der Blick ins Grundbuch, ob dort bereits Belastungen der Immobilie notiert sind. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der Hausverwaltung Erkundigungen einzuholen, ob noch Rückstände – etwa bei den Betriebskosten – oder Vorzugspfandrechte bestehen, die noch nicht im Grundbuch aufscheinen.

Befristet oder unbefristet?
Einen entscheidenden Fehler begehen Vermieter, wenn Befristungen der Miete, die der Gesetzgeber inzwischen weitgehend freigegeben hat, nicht schriftlich fixiert werden. Mietjurist Rainer: "Vor allem bei Verlängerungen der Befristung wird das oft vergessen." Das heißt umgekehrt für Mieter: Wenn Ihr Hausherr auch nur einmal bei einer der künftigen Prolongationen auf die Schriftform verzichtet, machen Sie ihn nicht darauf aufmerksam – es winkt für Sie ein Wohnrecht auf Dauer.

Jetzt im aktuellen Format: Was beim Kauf und der Vermietung von Eigentumswohnungen zu beachten ist. Plus: die neuen Regeln für Einfamilienhäuser und Dachböden.

9.3.2002 16:18