Donnerstag, 7. März 2002

Ab Juli gibt´s Abfertigung bereits ab dem 1. Arbeitstag

Das neue Abfertigungsmodell - ab 1. Juli tritt es in Kraft: Die Kernpunkte, auf die sich die Regierung geeinigt hat, entstammen dem Sozialpartnerabkommen. Das bedeutet, dass künftig der Anspruch schon mit dem 1. Tag der fixen Beschäftigung (also nach allfälliger Probezeit) entsteht.

Der Beitragssatz für den Arbeitgeber liegt bei 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme. Neu ist, dass für das Ansparen der Ansprüche für eine Zusatzpension ein Steuerzuckerl gewährt wird.

Keine Steuerbelastung bei Auszahlung als Pension
Konkret sieht dies so aus, dass bei sofortiger Auszahlung der (begünstigte) Steuersatz von sechs Prozent zur Anwendung kommt. Verzichtet man aber zunächst auf das Geld und spart es für die Pension an, ist keine Steuer zu entrichten. Grundsätzlich besteht jedenfalls für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit, welche Variante er bevorzugt. Eine Ausnahme ist die Selbstkündigung, wo keine sofortige Auszahlung möglich ist. Zweite Einschränkung: Die erstmalige Auszahlungsmöglichkeit besteht erst nach drei Jahren.

Neu ist auch gegenüber der früheren Regelung, dass der Arbeitgeber für gewisse Ersatzzeiten aufkommen muss. Die Wahl der so genannten Mitarbeitervorsorgekasse wird gemeinsam von Dienstgeber und Arbeitnehmer getroffen. In Betrieben ohne Betriebsrat bestimmt der Arbeitgeber, wobei jedoch ein qualifiziertes Einspruchsrecht (ein Drittel der Beschäftigten) besteht.

Umstieg auf das neue System im Einvernehmen möglich
Bezüglich eines Umstiegs vom alten zum neuen System wird festgehalten, dass automatisch nur neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse eingeschlossen werden. Ein Umstieg ist im Einvernehmen möglich, wobei es hier grundsätzlich zwei Varianten gibt. Entweder die Anwartschaften werden eingefroren oder übertragen.

7.3.2002 16:28