ÖAAB-Dirnberger gegen Vermischung mit Pension

Das Institut für Höhere Studien (IHS) steht den Reformvorschlägen zur Abfertigung neu zwar prinzipiell postiv gegenüber, hält allerdings eine stärkere Akzentuierung in Richtung Zusatzpension für sinnvoll. Der niederösterreichische Arbeiterkammer-Vizepräsident Alfred Dirnberger (ÖAAB) und der Grüne Sozialsprecher Karl Öhlinger sprechen sich deutlich gegen eine "Vermischung oder Aufrechnung" der Abfertigung mit der ASVG-Pension aus.
Das IHS spricht sich dafür aus, dass bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Option auf Auszahlung entfällt und das angesparte Kapital generell als Pension ausbezahlt wird. Für soziale Härtefälle bei Kündigung müsse allerdings vorgesorgt werden. Eine geeignete entsprechende Regelung im Rahmen der Pensionskassen sei zu erwägen. Das IHS spricht sich zudem für genau definierte, transparente und konservative Veranlagungsbestimmungen aus.
Die derzeit diskutierten Vorschläge zur "Abfertigung neu" sehen vor, dass künftig 1,53 Prozent der Lohnsumme in einen überbetrieblichen Fonds überwiesen werden. Für den Arbeitnehmer entsteht ab dem ersten Tag der Anstellung ein Abfertigungsabspruch. Wechselt der Arbeitnehmer den Betrieb, besteht für ihn die Möglichkeit, die Abfertigung ausbezahlt zu bekommen oder den Abfertigungsanspruch zu übertragen. Nur bei Selbstkündigung bzw. einer Betriebszugehörigkeitsdauer von weniger als drei Jahren ist die Auszahlung nicht möglich.
Dirnberger gegen Vermischung mit Pension
Der niederösterreichische Arbeiterkammer-Vizepräsident Alfred Dirnberger (ÖAAB) spricht sich deutlich gegen eine "Vermischung oder Aufrechnung" der Abfertigung mit der ASVG-Pension aus. Aussagen des Wirtschaftsministers oder des Sozialrechtlers Theodor Tomandl, die in Richtung Nutzung der Abfertigung für die Alterssicherung gehen, seien abzulehnen, deponierte Dirnberger angesichts der bevorstehenden Regierungsklausur am Donnerstag in einer Aussendung.
"Die Abfertigung muss mit der Reform verbessert und nicht verwässert werden", forderte Dirnberger. Die Sozialpartner hätten auf Basis des ÖAAB-Modells der Bundesregierung einen Vorschlag gemacht - und dieser müsse nun endlich umgesetzt werden. Zentraler Inhalt dieses Vorschlages sei das "Rucksackprinzip", wonach der Arbeitgeber bei Selbstkündigung die Abfertigungsansprüche mitnimmt, bei Kündigung durch den Arbeitgeber aber entscheiden kann, ob er sie in der Abfertigungskasse lässt oder ausbezahlt bekommt.
Grüne: Abfertigung "neu" nicht mit Pension in einen Topf werfen
Gegen die Umwandlung der Abfertigung in einen Pensionsbestandteil wandte sich auch der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger. "Abfertigung und Pension sind zwei paar Schuhe. Sie in einen Topf zu werfen, hieße, ArbeitnehmerInnen für ihre Pension zwei Mal zahlen zu lassen", erklärte er in einer Aussendung.
Wenn der Sozialrechtler Theodor Tomandl die verpflichtende Umwandlung verlange, öffne er mit diesem Denkansatz "ein Tor, durch das sich der Staat heimlich aus der Altervorsorge verabschieden möchte", kritisierte Öllinger. Er wandte sich dagegen, immer neue "Säulen" der Pensionsvorsorge zu erfinden. Stattdessen müssten zur Sicherung der Pensionen die vorhandenen Mittel besser verteilt und effektiver eingesetzt werden.

