Dienstag, 5. März 2002

Gassners Verteidiger bestätigt Überlegungen

Der rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilte Ex-Generaldirektor der Bank Burgenland, Ernst Gassner, überlegt laut Medienberichten einen Antrag zur Wiederaufnahme seines Verfahrens. Gassner-Verteidiger Herbert Eichenseder bestätigte auf Anfrage der APA derartige Überlegungen. Die Sache sei aber noch nicht spruchreif, meinte er.

"Natürlich haben wir einige Kleinigkeiten, wo wir glauben, dass da etwas nicht gestimmt hat im Erstverfahren", sagte Eichenseder. Man wolle aber auf jeden Fall das Ergebnis des Wiener Neustädter Verfahrens (gegen die Ex-Vorstände Günter Widder und Manfred Schneider) abwarten, weil in diesem Prozess ein Gutachten eines Banksachverständigen eingeholt wird. In Eisenstadt sei das abgelehnt worden. "Dann kann man ernsthaft darüber reden", so der Verteidiger. "Natürlich: Wenn es etwas Handfestes gibt, probieren wir es."

Ernst Gassner, der nie ein Geständnis abgelegt hat, ist als Folge des Kreditskandals rund um den Milliardenbetrüger Thom alias Hom-Rusch von einem Eisenstädter Schöffensenat wegen Untreue und Vergehen nach dem Aktiengesetz zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde im Berufungsverfahren auf neun Jahre herabgesetzt. In der Vorwoche hat im Landesgericht Wiener Neustadt der Untreue-Prozess gegen die Vorstandskollegen Gassners, Widder und Schneider, begonnen. Die Hauptverhandlung wurde zur Einholung eines Gutachtens bis Mitte Mai vertagt.

5.3.2002 15:52