Samstag, 9. März 2002

Schlögl-Aussage: "Ich habe nie etwas gehört"

  • Unter Ex-Minister Schlögl kam Omofuma ums Leben
  • Löschnak wusste von Knebelungen, Einem nicht

Heute sagte der Ex-Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) am siebenten Verhandlungstag im Fall Omofuma als Zeuge aus. Unter seiner Ressortleitung kam der Schubhäftling Marcus Omofuma bei seiner Abschiebung ums Leben. Er habe nie etwas von der Praxis des Mundverklebens gehört, so der Ex-Minister. Im Unterschied zu ihm hatte sein Vor-Vorgänger Löschnak sehr wohl von diesen Knebelungen gewußt.

Der siebente Verhandlungstag im so genannten Omofuma-Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt: Einige Demonstranten hatten vor dem Landesgericht Korneuburg eine Wanne aufgestellt, um - wie es auf einem Plakat hieß - das "Korneuburger Unschuldswaschen" zu inszenieren. Während dessen wurde im Verfahren gegen jene drei früheren Fremdenpolizisten, denen die Anklage Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge zur Last legt, der ehemalige Innenminister Karl Schlögl einvernommen. Er leitete das Ressort, als Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 auf seinem Abschiebeflug starb.

Schlögel vor dem Richter: "Habe nie etwas gehört"
Er habe vom Mund Verkleben bei so genannten Problemabschiebungen "nie etwas gehört", erklärte der 47-jährige Ex-Minister. Auch im Parlament sei er nicht damit konfrontiert worden: "Ich habe nicht jede parlamentarische Anfrage gelesen." Natürlich wäre ihm klar gewesen, dass Abschiebungen keine angenehme Sache sind. "Dieses Problem ist aber nicht an mich heran getragen worden, so dass ich keinen Handlungsbedarf gesehen habe", betonte Schlögl, der von Jänner 1997 bis Februar 2000 Innenminister war.

Das änderte sich, als der Tod des abzuschiebenden Nigerianers bekannt wurde. "Nach dem 1. Mai 1999 habe ich entsprechende Maßnahmen gesetzt, damit so ein tragischer Vorfall so weit wie menschenmöglich nicht mehr vorkommt", stellte Schlögl fest. Er habe einen entsprechenden Erlass veröffentlicht, "um mit meinen Beamten bestmögliche Konsequenzen aus dem tragischen Vorfall zu ziehen." Nur mehr geschulte Beamte hätten Abschiebungen durchgeführt: "Es war klar geregelt, dass Mund Verkleben nicht mehr erlaubt ist."

Frage nach Rechtmäßigkeit: Schlögel blieb Antwort schuldig
Der Frage, ob er das Verkleben des Mundes für rechtmäßig gehalten habe, wich der prominente Zeuge aus: "Ich gehe davon aus, dass ich diese Frage nicht beantworten muss." Abschließend räumte Schlögl ein: "Ich kann nicht abstreiten, dass es Fehler gegeben hat." Davon nahm er auch sich selbst nicht aus. Er hätte den damaligen Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Michael Sika, nach bekannt werden des Todesfalls gleich nach Bulgarien schicken sollen, erklärte der Minister.

Der Prozess wird nach einer zweiwöchigen Osterpause am 8. April fortgesetzt. Dann sollen zwei niederländische Passagiere des Balkan Air-Fluges befragt werden, den Omofuma nicht überlebt hat.

9.3.2002 14:37