Gricht: Opferschutz hat Vorrang vor Aufklärung

Stasi-Akten über Prominente dürfen nur noch mit deren ausdrücklicher Genehmigung zu Forschungszwecken verwendet werden. Das geht aus einem Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgericht zum Fall von Altkanzler Helmut Kohl hervor, mit dem am Freitag eine zehnjährige Praxis der Stasi-Akten-Behörde für rechtswidrig erklärt wurde.
Damit räumten die Richter dem Opferschutz eindeutig Vorrang vor dem Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit ein.
Die Stasi-Akten-Beauftragte Marianne Birthler sprach von einem "empfindlichen Rückschlag" für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Sie kündigte an, dass nicht nur die Kohl-Akten, sondern alle weiteren Unterlagen über Prominente ab nächsten Montag unter Verschluss bleiben. Der Behörde liegen derzeit noch 2.600 Rechercheaufträge von Historikern und Journalisten vor, die nun nicht mehr bearbeitet werden können.
Kohls Anwalt, Stephan Holthoff-Pförtner, sah die Rechtsauffassung seines Mandanten "voll bestätigt." "Es kann nicht sein, dass jemand rechtsstaatswidrig Opfer wird und dann rechtmäßig nochmal", sagte er. Kohl hatte Ende 2000 gegen die Herausgabe der Akten über ihn an Wissenschaftler und Journalisten geklagt und im vergangenen Juli vom Berliner Verwaltungsgericht Recht erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die von Birthler beantragte Revision nun in letzter Instanz zurück. In der Urteilsbegründung machten die Richter auch klar, dass die von Birthler angestrebte Gesetzesänderung zur Wiederherstellung der bisherigen Praxis verfassungsrechtlich bedenklich wäre "und zumindest einer sorgfältigen Prüfung bedarf".
Das Gericht bestätigte "eindeutig" die Position Kohls in dem Rechtsstreit. Im Gesetzgebungsverfahren sei "unmissverständlich deutlich geworden", dass der Opferschutz Vorrang vor der Aufklärung habe. Die Stasi-Akten-Behörde habe in den vergangenen zehn Jahren im "offenkundigen Widerspruch" zum Gesetzestext gehandelt. Die Möglichkeit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen besteht für Birthler nicht, da sie nicht persönlich von der Gerichtsentscheidung betroffen ist.
Bei dem Rechtsstreit ging es um die Interpretation zweier Begriffe aus dem Gesetzestext. Danach dürfen Akten über Prominente herausgegeben werden, soweit es sich nicht um "Betroffene oder Dritte" handelt. Nach Auffassung Kohls, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, werden Stasi-Opfer durch die Formulierung grundsätzlich geschützt.
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