Kurzer Prozess: 8 Monate bedingt für Unfall-Lenker
- Bei dem Inferno starben 5 Menschen
Acht Monate bedingt und 3.600 Euro Strafe. So lautet das Urteil gegen den Grazer Lenker, der im vergangenen August einen verheerenden Unfall im Gleinalmtunnel verursacht hatte. Bei dem Inferno starben fünf Menschen, vier weitere Personen, darunter der Lenker selbst, wurden schwer verletzt. Der beschuldigte Lenker kann sich laut eigenen Angaben kaum an Details der Unfallnacht erinnern. Der Prozess war heute schon nach 1 Stunde wieder zu Ende.
Nicht einmal eine Stunde lang dauerte am Montag, am Landesgericht Leoben die Verhandlung (Vorsitz: Horst Lichtnegger) gegen jenen Lenker, der am 6. August des Vorjahres einen verheerenden Unfall im Gleinalmtunnel verursacht hatte. Bei dem Unglück starben die Eltern und drei Kinder einer niederländischen Familie, ein Mädchen überlebte mit schweren Brandwunden. Der Unglückslenker, der ebenso wie seine beiden Töchter verletzt wurde, musste sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Er wurde zu einer Geld- sowie einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Angeklagter konnte sich kaum erinnern
Karlheinz B. (41) konnte sich bei der Verhandlung an den genauen Hergang des Unglücks nicht mehr erinnern. Seine Töchter hatten am Rücksitz des Wagens offenbar um einen Farbstift gestritten, als er von den Quengeleien abgelenkt wurde. Eine Sekunde der Unaufmerksamkeit, in der er sich möglicherweise umgedreht hatte, und im nächsten Moment nahm die Katastrophe ihren Lauf. "Plötzlich kamen die Lichter auf mich zu, wir hatten beide keine große Chance zu reagieren", schilderte der Theologe die Sekunden vor dem Frontalzusammenstoß mit dem niederländischen Wagen.
Dann hatte er seine Kinder aus dem Wagen gezerrt und in Sicherheit gebracht, bevor sein Fahrzeug in Flammen aufging. Die niederländische Familie hatte weniger Glück: Die Eltern und drei Töchter verbrannten im Wrack, eine Tochter überlebte mit schwersten Hautverbrennungen. Der Lenker selbst befindet sich seit damals in psychologischer Betreuung.
Haft- und Geldstrafe
Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 3.600 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten bei einer Höchststrafe von drei Jahren. "Eine Sorgfaltsverletzung liegt vor, wenn sie auch nicht sehr groß ist", begründete der Richter das Urteil. "Die ärgste Strafe ist, dass er sich ein Leben lang damit abfinden muss, eine Familie fast ausgelöscht zu haben", so der Richter weiter.
Karlheinz B. nahm das Urteil sofort an. Der sichtlich gezeichnete Mann erklärte im Anschluss an den Prozess: "Mir ist das Schlimmste passiert, was einem passieren kann". Das niederländische Mädchen sei mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen, er stehe in Kontakt mit der Familie. "Ich muss damit leben", so der Beschuldigte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Martin Wenzel keine Erklärung abgab.
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