Freitag, 1. März 2002

SPEZIAL: DER FALL OMOFUMA

Mit der Einvernahme von zwei Kriminalbeamten der Bundespolizeidirektion Schwechat sowie dem Station Manager der Balkan Air ist am Mittwoch der Prozess um den Tod von Marcus Omofuma fortgesetzt worden. Die Kriminalbeamten hatten am 1. Mai 1999 jenen drei Wiener Fremdenpolizisten, denen die Anklage Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge zur Last legt, beim Transport des Nigerianers zum Flugzeug geholfen. Der Station Manager erklärte, dass es von seiner Seite keine Anordnungen gegeben habe, Omofuma den Mund zu verkleben. "Das ist Aufgabe der österreichischen Behörden", sagte er.

Ansonsten war die Aussage des Station Managers der Balkan Air wenig ergiebig. Der 56-jährige Mann gab an, Marcus Omofuma "in keinem Moment" gesehen zu haben. Er sei nicht beim Bus gewesen, in dem der gefesselte und geknebelte Nigerianer zum Flugzeug geschafft wurde. Auch später sei er "diesem Passagier" nie mehr begegnet.
Anordnungen, wie mit einem renitenten Abzuschiebenden umzugehen sei und dass man einem solchen den Mund zu verkleben habe - das hatten die angeklagten Fremdenpolizisten in ihren Einvernahmen ausgesagt -, habe er sicher nicht getroffen, erklärte der Station Manager. "Das ist Aufgabe der österreichischen Behörden", meinte er.

Sonder-Beamter: "Omofuma hat fürchterlich getobt"
Auch ein 30-jähriger Beamter der Sondereinheit "Kranich" trat am Mittwochnachmittag noch in den Zeugenstand. Er hatte den Fremdenpolizisten geholfen, den Schubhäftling zu bändigen. "Er war kein schlankes, zartes Manderl", erinnerte sich der Beamte an Omofuma. Dieser habe "fürchterlich getobt": "Dass sich jemand so widersetzt, habe ich noch nicht erlebt. Und ich hoffe, dass ich es nie wieder erleben muss." Er beneide die Kollegen nicht, "die schauen müssen, dass sich so einer in der Maschine nicht befreit."

Das Verfahren wird am Donnerstag, mit den Einvernahmen der Flugzeugbesatzung fortgesetzt.

Beamte: Dritter Abschiebeversuch
Nach Informationen der Schwechater Beamten soll es sich bereits um den dritten Versuch gehandelt haben, Omofuma via Sofia in seine Heimat abzuschieben. Das widerspricht allerdings der Aktenlage, der zufolge es der Erstversuch gewesen ist.

Nach Darstellung der Zeugen dürften die Angeklagten den Schubhäftling anfangs geradezu mit Glacehandschuhen angefasst haben: "Sie haben beispielhaft ruhig auf ihn eingewirkt. Sie waren nicht grob zu ihm." Die Fremdenpolizisten hätten Omofuma sogar die Fesseln abgenommen, "damit er sich den Rock ausziehen kann". Vorerst habe sich der Anschein ein Problemabschiebung gar nicht gezeigt, so einer der Kriminalisten.

Das änderte sich, als man Omofuma in einem Dienstfahrzeug Richtung Gangway transportierte: "Auf einmal hat's einen Wirbel gegeben." Der Schwarzafrikaner habe sich nun renitent verhalten, zu schlagen, treten und beißen versucht. Darauf sei er gefesselt und geknebelt worden. "Dass er am Mund verklebt war, war gar nicht anders möglich", erklärte einer der Schwechater Beamten. Der Schubhäftling habe das Leukloplast aber mehrfach "losgeblasen" und später immer noch "einen guten Finger" Abstand zum Nasenflügel gehabt. "Er hat viel Luft gebraucht auf Grund seines Aufführens und hat sie auch gehabt."

Omofuma soll bis zum völligen Verkleben seines Mundes wiederholt lautstark gebrüllt haben. "Es waren nur Laute", erinnerte sich einer der Zeugen. Nach seinem dafürhalten handelte es sich dabei um "ein richtiges Protestgeschrei": "Wenn einer Schmerzen hat, bringt er diese Töne nicht zustande. Das klingt dann anders." Nach dem Verkleben des Mundes habe Omofuma nur mehr "gebrummt".

Auf die Frage von Richter Alexander Fiala, was er sich dachte, als man den Nigerianer "wie ein Paket verschnürt" hatte, antwortete der Zeuge: "Schön ist es nicht, aber ich habe nicht gewusst, welche Aufträge vorhanden sind."

Zwei weitere Zeuginnen geladen
Richter Alexander Fiala hat schon am Ende des ersten Verhandlungstages im Strafverfahren um den Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma seinen ursprünglichen Prozess-Fahrplan ergänzt: Der Schöffensenat hat am Montagabend im Landesgericht Korneuburg entschieden, zwei weitere Zeuginnen aus den Niederlanden zu laden, die über Vorgänge während des Balkan Air-Flugs LZ 462 vom 1. Mai 1999 nach Sofia aussagen sollen.

Die beiden Frauen, die damals als Passagiere die Abschiebung Omofumas miterlebten, haben im Vorverfahren Angaben gemacht, die als "Sittenbild" dessen, wie mit Schubhäftlingen umgegangen wurde, gelten können.
Demnach sollen zwei der drei Beamten deutlich hörbar gelacht haben, als einer von ihnen den Sessel, an den Omofuma fixiert worden war, mit dem Knie zurückdrückte, um dem schon mit mehreren Leukoplast-Lagen verklebten Nigerianer eine weitere Fessel um die Brust legen zu können.

Eine der im Vorfeld bereits kontradiktorisch einvernommenen Zeuginnen schränkte ihre Beobachtung dahin gehend ein, sie könne nicht sagen, ob das aus Schadenfreude oder Nervosität erfolgte.

Weiters will das Gericht auch näher klären, was es mit jener Ohrfeige auf sich hatte, mit der ein Mitglied der bulgarischen Flugbesatzung den regelrecht verschnürten Omofuma bedachte, weil sich dieser auf seinem Platz mit Hin- und Herrütteln gegen seine Verbringung wehrte. Einer der angeklagten Polizisten hatte sich in seiner Einvernahme wörtlich an "a Trum Watsch'n" erinnert, ein anderer an "eine saftige Ohrfeige". Eingegriffen oder zumindest den Bulgaren zur Rede gestellt sollen die Beamten aber nicht haben.

1.3.2002 10:37