Staatsanwaltschaft zuständig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F) wegen dessen "polemischen" Angriffen auf das Höchstgericht und des "rassistisch wirkenden Scherzes" über den Familiennamen des Präsidenten keine strafrechtlichen Schritte unternehmen. Begründung: Es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, in politische Auseinandersetzungen einzugreifen. Vielmehr habe er sich um seine ihm von der Bundesverfassung zugewiesenen Aufgaben zu kümmern.
Die strafrechtliche Beurteilung dieser Vorgänge sei - soweit der Gerichtshof als Institution angegriffen werde - in erster Linie Aufgabe der Staatsanwaltschaft "unter der politischen und rechtlichen Verantwortung" des Justizministers und nicht des VfGH selbst, heißt es in einer Erklärung des Höchstgerichtes am Mittwoch. Der VfGH werde unbeeinflusst von Angriffen seine Aufgaben wie bisher objektiv und unparteiisch wahrnehmen.
Die März-Session des VfGH hat in dieser Woche begonnen. Im Vorfeld dieser Sitzung hatte VfGH-Präsident Ludwig Adamovich angekündigt, er wolle mit seinen Kollegen besprechen, wie man auf die Angriffe auf den VfGH nach der Ortstafel-Entscheidung reagieren soll. Haider hatte den VfGH als "politisch korrumpiert" bezeichnet und bei seiner Aschermittwoch-Rede in Ried wörtlich gesagt: "Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine aufrechte Aufenthaltsberechtigung hat".
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