Wiener Anwalt bringt Klage bei Zivilgericht ein

Die Republik Österreich soll eine Million Euro (13,76 Mill. S) Schadenersatz wegen des Todes des Nigerianers Marcus Omofuma zahlen. Der Wiener Anwalt Georg Zanger bringt in seiner Eigenschaft als Verlassenschaftskurator in der "Causa Omofuma" eine entsprechende Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein.
Sollte sich das Gericht für nicht zuständig erklärten, da Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 auf einem Abschiebeflug via Sofia und damit möglicherweise auf internationalem Territorium gestorben ist, will Zanger (Bild) die Bestimmung eines Gerichtsstandorts durch den Obersten Gerichtshof (OGH) beantragen.
"Für das vorsätzliche Verhalten der Polizisten ist ein Strafschadensbetrag von einer Million Euro gerechtfertigt", so der Anwalt heute, Dienstag. "Die Tötung des Marcus Omofuma muss mit einem wesentlich höheren Schadenersatz gesühnt werden, als dies bei fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall der Fall ist", forderte Zanger. "Die Republik Österreich muss für ihre Beamten Genugtuung leisten." In einem "Musterprozess" solle daher "nicht bloß Schmerzensgeld und der Todesschaden" eingeklagt werden, "sondern exemplarische Strafschadensbeträge erwirkt werden."
Bisher wurden in Österreich Schadenersatzansprüche für den Tod nicht anerkannt. Zanger fordert jetzt aber sowohl Schmerzensgeld für Omofuma als auch Schadersatz für seinen Tod ein. Er führt einen OGH-Entscheid vom 11. März 1999 an, worin einem Unfallopfer Schmerzensgeld zugesprochen worden ist, obwohl es nicht mehr aus dem Koma erwacht war. Zanger: "Marcus Omofuma darf mit seinen Ansprüchen für seinen Todeskampf und die Todesangst nicht schlechter gestellt werden, als wenn er die Tat überlebt hätte."
Den drei Beamten, die Omofuma auf seinem tödlich verlaufenen Abschiebeflug begleitet hatten, wird vorgeworfen, ihn gefesselt und seinen Mund mit einem Klebeband verschlossen zu haben. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat im Jänner entschieden, dass die Behandlung durch die Polizisten rechtswidrig war. Der Strafrechtsprozess findet nach einem langwierigen Gutachterstreit ab Montag am Landesgericht Korneuburg statt. Die Angeklagten müssen sich wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge verantworten. Das Delikt ist mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bedroht.
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