Vorwurf: Verstöße gegen das Sozialgesetz

Dem in Luxemburg inhaftierten Frächter Karl Kralowetz soll schon nächste Woche der Prozess gemacht werden. Wie der zuständige Staatsanwalt, Jean-Paul Frifing bestätigt, ist am 5. März der erste Verhandlungstag. Vorgeworfen werden dem Unternehmer u.a. Verstöße gegen das Sozialgesetz und nicht korrekte Entlohnung. Das Auslieferungsbegehren der Deutschen Behörden wird davon nicht berührt.
Fünf Verhandlungstage sind laut dem Staatsanwalt anberaumt. Von 5. bis 7. März sowie am 12. und 13. März werden die möglichen Vergehen rund um die Firma United Cargo Lux (UCL) vor Gericht behandelt. Neben den Verstößen gegen das Sozialgesetz soll die nicht korrekte Entlohnung ein wichtiger Punkt sein, hieß es. Laut der Anklage soll Kralowetz die Fahrer nicht nach Stunden - wie in den Verträgen vorgesehen - sondern nach Kilometern entlohnt haben.
Bei den Abrechnungen soll es laut Frifing zu Verzögerungen gekommen sein. Die Fahrer hätten nicht, wie vorgeschrieben, ihr Gehalt am Monatsende erhalten. Verhandelt werden sollen aber auch Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie die Verwendung von gefälschten Urlaubsscheinen.
Das Strafausmaß, das bei einer Verurteilung möglich sei, konnte der Staatsanwalt nicht beziffern. Es werde sich primär um eine Geldstrafe "nach finanzieller Situation, Häufigkeit der Verstöße und nach Vorstrafen" handeln. Eine Haftstrafe konnte der Ankläger nicht ausschließen.
Die Vorstrafen könnten dem Unternehmer, der derzeit in Abschiebehaft sitzt, bei diesem Prozess teuer kommen. Im Mai vergangenen Jahres sei ein Urteil wegen des Verstoßes gegen Lenkzeiten bestätigt worden, erklärte Frifing. Die Strafhöhe damals: 400.000 Luxemburgische Franc (etwa 10.000 Euro oder 137.603 Schilling).
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