Mittwoch, 20. Februar 2002

Schulterschluss für unabhängige Finanzaufsicht

Nach jahrelangem Streit kommt Österreich am 1. April 2002 nun doch zu einer operativ unabhängigen, weisungsfreien Finanzmarktaufsicht. Bis zuletzt drohte das Konstrukt nur als "zweitbeste Lösung", mit eingeschränktem Weisungsrecht oder gar nur als nachgeordnete Dienststelle des Finanzministeriums an den Start zu gehen. Am Montag schon hatte die SPÖ als größte Oppositionspartei ihr Veto aufgegeben. Im Finanzausschuss am Mittwoch gingen auch die Grünen mit.

In der FMA werden die bisher getrennten Aufsichten über Banken, Börse/Wertpapierhäuser, Versicherungen und Pensionskassen fusioniert. Die FMA habe "Zähne", betonte Grasser, sei jetzt "höchster internationaler Standard".

Welches Gütesiegel eine schlagkräftige Finanzmarktkontrolle für einen Finanzplatz sei, habe zuletzt der Fall Enron in den USA bewiesen, wo unter anderem ja die dortige Aufsicht versagt habe. Nach dem größten Firmenzusammenbruch der US-Geschichte müssten jetzt Blue Chips wie IBM oder General Electric ihre Accounting Standards offen legen.

Die Eckpunkte: Die FMA wird nach internationalen Vorbildern weisungsfrei sein. Die verpflichtende (Edlinger: "Nicht mehr nur Kann-Bestimmung") Beauftragung der Nationalbank mit Vor-Ort-Prüfungen im Bereich des Markt- und Kreditrisikos wird nun ebenso gesetzlich verankert wie die Möglichkeit, die OeNB auch noch mit darüber hinaus gehenden Prüfungen zu beauftragen. Zudem wird es möglich, dass Mitarbeiter beider Institutionen an den Vor-Ort-Prüfungen der jeweils anderen Institution teilnehmen. Die Funktion der OeNB in der Zahlungssystemaufsicht wird auf eine verfassungsgesetzliche Basis gestellt. Gestärkt wird schließlich die Mitwirkung der OeNB in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Bankaufsichtsbehörden.

20.2.2002 16:28