Mittwoch, 20. Februar 2002

Gesetzeslage für elektronische Lkw-Maut vorbereitet

Der Gesetzgeber hat die Gesetzeslage für eine Einführung der flächendeckenden elektronischen Maut vorbereitet. Die "fahrleistungsabhängige Maut" wird demnach für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (im wesentlichen Lastwagen und Autobusse), auf Autobahnen und Schnellstraßen, gelten.

Ein Datum für den Beginn der elektronischen "Lkw-Maut" nennt der Gesetzgeber nicht, dieses muss per Verordnung (vom Verkehrsminister) festgesetzt werden. Im Gesetzestext steht nur: "Der Bund hat auf Bundesstraßen mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut ... zu beginnen, sobald die Bundesstraßen den Anforderungen (der Richtlinie 1999/62/EG...) entsprechen, die Einhebung mittels elektronischer Einrichtungen möglich ist und insgesamt eine zuverlässige Abwicklung der Maut sowie der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sind".

Ex-Verkehrsministerin Monika Forstinger (F) hat für den Start der elektronischen Lkw-Maut wiederholt den 1. Juli 2003 genannt. Ihr Nachfolger Mathias Reichhold hat am Tag seiner Angelobung gestern Dienstag die Lkw-Maut als "wichtiges Thema für die gesamte Finanzierung der Verkehrsprojekte" (des Generalverkehrsplans) bezeichnet. Um den geplanten Starttermin zu halten, müsste die Vergabe des Mautsystems an einen Konzessionär aus Expertensicht spätestens im heurigen Juni erfolgen. Derzeit werden bei der Asfinag die Angebote von vier Konsortien einer grundsätzlichen Bewertung unterzogen.

20.2.2002 16:19