Urteil über italienische Anwaltsgebührenordnung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will heute, Dienstag, darüber urteilen, ob Standesregeln von Rechtsanwälten dem europäischen Wettbewerbsrecht unterliegen. Falls das Luxemburger Gericht das in den anhängigen Fällen aus den Niederlanden und Italien bejaht, könnte dies nach Ansicht von Beobachtern erhebliche Auswirkungen auf die gesamte EU haben.
In Luxemburg geht es zunächst um die italienische Anwaltsgebührenordnung. Daneben hat das Gericht nach Medieninformationen darüber zu entscheiden, ob in den Niederlanden Anwälte und Wirtschaftsprüfer gemeinsam eine Praxis betreiben dürfen.
Bisher hat sich die Wettbewerbsbehörde von Kommissar Mario Monti vergleichsweise wenig um die so genannten Freien Berufe gekümmert, zu denen auch die Rechtsanwälte gehören. Die Wettbewerbsregeln der EU sagen, dass Absprachen von Unternehmen von Brüssel genehmigt werden müssen. Die Frage ist nun, ob diese Wettbewerbsregeln auch für Standesvereinigungen und deren Regelungen gelten, beispielsweise Kostenordnungen.

