Böhmdorfer: "Sonst Exekution"

Im Kreditzinsenstreit Justizministerium gegen Banken hat Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) am Montag einen weiteren Treffer vermeldet: Auch die Bank Austria/Creditanstalt-Gruppe muss zu viel verrechnete Zinsen zurück zahlen.
Nach einem Ende Jänner erfolgten "bahnbrechenden Urteil" gegen zwei Banken (P.S.K. und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien), die eine schleichende" Zinssatzerhöhung bei Krediten in Gang gesetzt hätten, sei nun auch eine Verbandsklage der Konsumentenschützer gegen Bank Austria und CA gewonnen worden, teilte das Justizministerium heute mit. Das Handelsgericht Wien habe nun auch die von der Bank Austria verwendete Zinsgleitklausel, die zu einer "Aufrundungsspirale" führte, als unzulässig erklärt.
Die Bank Austria darf daher zum einen die Klausel in Zukunft für neue Verträge nicht mehr verwenden. Vor allem wurde es der Bank aber auch verboten, sich bei laufenden Verträgen auf die unzulässige Zinsgleitklausel zu berufen, so das Konsumentenschutzministerium.
"Das bedeutet letztendlich", so Böhmdorfer in einer Pressemitteilung, dass die Bank "alle betroffenen Kreditkonten und Zinssätze richtigstellen muss." Die bisher zu viel verrechneten Zinsen müssten folglich rückerstattet und infolge wiederholter Aufrundung überhöhte Zinssätze entsprechend gesenkt werden. "Geschieht dies nicht", warnte der Konsumentenschutzminister, "kann gegen die Bank Exkekution geführt werden".
Parallel zur Bank Austria wurde auch die CA geklagt, die seit 1997 die gleiche Zinsgleitklausel wie die Bank Austria verwende. Im Hinblick auf die bevorstehende Fusionierung der beiden Banken wurde, so das Ministerium, jedoch ein vorläufiges Ruhen des Verfahrens gegen die CA vereinbart - wobei sich die Banken verpflichtet hätten, das Ergebnis des Verfahrens gegen die Bank Austria "auch für alle CA-Kredite umzusetzen".
"Insofern ist damit auch das Verbandsverfahren gegen die CA in erster Instanz faktisch gewonnen", so Böhmdorfer.

