Hauptverbands-Präsident Frad kassiert unrechtmäßig

Der bezahlte Beamten-Sonderurlaub des Hauptverband-Präsidenten Herwig Frad ist für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer "gesetzeswidrig". Die getroffene Regelung sei "höchst fraglich", meinte er Samstag Vormittag. Nach Ansicht Mayers müsste Frad entweder seine Aufgaben im Hauptverband und im Wirtschaftsministerium nebeneinander ausüben oder sich als Beamter karenzieren lassen. Damit würde er dieses Zweiteinkommen vorübergehend verlieren.
Wie der Verfassungsrechtler ausführte, sei ein Sonderurlaub im Beamten-Dienstrecht eigentlich nur für kurze Phasen vorgesehen, etwa wenn ein Familienmitglied des Betroffenen stirbt. Will man dagegen für längere Zeit eine andere Tätigkeit ausüben, sei die Karenzierung vorgesehen. Allerdings räumt Mayer ein, es sei durchaus möglich, dass das gleiche Vorgehen wie bei Frad auch in anderen Fällen gewählt worden sei. Gedeckt durch das Beamten-Dienstrecht sei dies aber nicht.
Ebenfalls falsch ist für den Verfassungsrechtler die Darstellung, wonach Frad für seinen Posten eine Aufwandsentschädigung erhalte. Vielmehr würde der Hauptverbands-Präsident eine Funktionsgebühr erhalten. Diese werde für die so genannte Mühewaltung ausgeschüttet, sprich für die allgemeinen Aufgaben Frads wie die Teilnahme an Sitzungen oder deren Vorbereitung. Seine Aufwände müsse er also nicht belegen, das Geld fließe in jedem Fall.
Doppelbelsatung für zweiten Hauptverbands-Präsidenten
Frads Partner im Hauptverbands-Präsidium, Martin Gleitsmann, wird sich übrigens auch nach Übernahme des Vorsitzes (die Führung wechselt zwischen den beiden im Jahres-Rhythmus, Anm.) mit zwei Jobs herumschlagen müssen. Er ist derzeit als Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer tätig und dort unverzichtbar, erklärte der stellvertretende Generalsekretär Reinhold Mitterlehner dem "Standard": "Gleitsmann wird sicher nicht karenziert, wenn er Hauptverbandspräsident ist." Der Job als Hauptverbandschef sei durch die Neuverteilung der Aufgaben mit einem zweiten zu vereinbaren. Operativ tätig seien ja primär die Geschäftsführer.
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