Brauner plant Ausländerwahlrecht

Das Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene soll noch vor dem Sommer Gesetz werden. Das wünscht sich zumindest die Wiener Integrationsstadträtin Renate Brauener (Bild). Für die FPÖ ist das Ausländerwahlrecht verfassungswidrig. Es diskriminiere nämlich die österreichischen Staatsbürger, so der stellvertretende FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache in einer Aussendung.
Für Stadträtin Brauner ist dieser Schritt Teil einer Offensive gegen den von ÖVP und FPÖ im Bund geplanten Integrationsvertrag. "Das hat weder etwas mit Integration noch mit Vertrag zu tun. Daher stelle ich dem Integrationsdiktat der Bundesregierung die 'Wiener Partnerschaft für Integration' entgegen", so Brauner bei der SPÖ-Klubtagung in Rust. Zuwanderern soll in diesem Zusammenhang auch ein "Willkommenspaket" offeriert werden.
Brauner sieht für Ausländer, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich sind, das aktive und das passive Wahlrecht vor. Die Bildung ethnischer Listen und somit Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen fürchtet sie nicht. Es gebe viele Länder mit Ausländer-Wahlrecht, die Betroffenen würden dort aber eher auf herkömmlichen Parteilisten kandidieren. Für EU-Bürger gilt das Wahlrecht auf Bezirksebene bereits seit der Wahl 1996.
Kritik übte sie auch an der Ankündigung der ÖVP, das Ausländerwahlrecht beim Verfassungsgerichtshof anzufechten: "Ich bedaure, dass vor allem die ÖVP die inhaltliche Diskussion verweigert und sich auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit zurück zieht."
Als weitere Integrationsmaßnahme neben dem Ausländerwahlrecht stellte die Stadträtin das so genanntes "Willkommenspaket" vor. Unter dem Motto "Partnerschaft für Integration" erhält damit künftig jeder Neuzuwanderer in Wien mehrere Informationsbroschüren, ein Adressverzeichnis, einen Stadtplan sowie Gutscheine für einen Stadtrundgang, eine Rathausführung und einen Museumsbesuch. Nach holländischem Vorbild werden die Zuwanderer außerdem zu einem Orientierungsgespräch in die Magistratsabteilung 20 (Fremdenrechtliche Angelegenheiten) eingeladen.
Ausländerwahlrecht: Für Wiener FPÖ verfassungswidrig
Verfassungswidrig ist aus Sicht der Wiener Freiheitlichen das Vorhaben der Wiener FPÖ, Ausländern auf Bezirksebene das Wahlrecht zuzugestehen. "Das Wahlrecht für Ausländer diskriminiert die österreichischen Staatsbürger. Es kann keine einseitige Verleihung von Rechten geben, ohne dass dem gegenüber entsprechend Pflichten stünden", so der stellvertretende FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache in einer Aussendung. Strache fordert ein Veto der Bundesregierung, sollte die Wiener Stadtregierung "das Ausländerwahlrecht in Wien gegen sämtliche Verfassungsbedenken durchpeitschen".
Strache begründete seine Position damit, dass das Wahlrecht "eines der wichtigsten Staatsbürgerrechte" sei. Es sollte daher nur von jenen ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und diesem Staat identifizieren, ihre Pflichten erfüllen und die sich aus der Wahlentscheidung ergebenden Konsequenzen auch auf Dauer mittragen. Zu dem ebenfalls auf Bezirksebene geltenden Wahlrecht für EU-Bürger meinte er, dieses beruhe auf dem völkerrechtlichen Grundsatz der Gegenseitigkeit. Bei Nicht-EU Ausländern gelte dies nicht.
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