Er stellte Antrag nach seiner schweren Herzoperation

Eigentlich hätte der Ex-Politiker bis 5. Juni 2005 hinter Gittern sitzen sollen. Aber er ist seit heute Mittag wieder ein freier Mann: Peter Rosenstingl, im März 2000 wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue zu sieben Jahren Haft verurteilt, wurde aus der Haft entlassen! Er hatte Anfang Jänner 2002 hatte nach einer schweren Herzoperation einen Antrag auf Vollzugsuntauglichkeit gestellt.
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten bescheinigte ihm eine "fortschreitende Herzerkrankung". Er hat mehrere Bypass-Operationen hinter sich. Der ehemalige freiheitliche Verkehrssprecher und Nationalratsabgeordnete war im November 2001 im Wiener AKH am Herzen operiert worden. Zuletzt musste er zum wiederholten Mal im Wiener AKH behandelt werden. Die Expertise des Gerichtsmediziners Herbert Mortinger dürfte derart deutlich ausgefallen sein, dass selbst die Staatsanwaltschaft dem Beschluss des zuständigen Richters Peter Loibl nicht entgegentrat. Reguläres Strafende für Rosenstingl wäre der 5. Juni 2005 gewesen.
Gerichtshof bestätigte im Oktober 2001 Schuldspruch und Haftstrafe
Der Schuldspruch und das Strafausmaß waren erst im Oktober des vergangenen Jahres vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Auch Peters Bruder Herbert "Hendl" Rosenstingl bekam damals keinen Strafnachlass gewährt: Achteinhalb Jahre Haft schienen dem OGH angemessen für die Betrügereien, Scheckreitereien und Kreditmanipulationen, mit denen der Geflügel-Großhändler seine beiden Firmen retten wollte.
Der Versuch, dem finanziell angeschlagenen Bruder beizuspringen, war letztlich auch Peter Rosenstingl zum Verhängnis geworden. Nachdem er ihm mehr als 100 Millionen Schilling zugeschossen und seine eigene Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei damit in die Zahlungsunfähigkeit manövriert hatte, begann Rosenstingl - er war eine Zeit lang auch Finanzreferent seiner Partei - sich an fremdem Vermögen zu vergreifen.
Rosenstingl ist rund drei Jahre und vier Monate in U-Haft gesessen, die ihm auf die Strafe angerechnet werden muss. Das Gesetz sieht vor, dass er nach Verbüßung der Strafhälfte einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen darf. Da er knapp ein Jahr unter schwierigsten Bedingungen in einer Zelle in Brasilien verbracht hat, ehe er ausgeliefert wurde, und zudem gesundheitlich schwer angeschlagen ist, waren mehrere Rechtesexperten sicher, dass seinem Antrag statt gegeben wird.
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