Dienstag, 12. Februar 2002

Gewerkschaftliche Maßnahmen drohen

Die Belegschaftsvertretung der Österreichischen Post AG will die organisatorische Aufteilung des Unternehmens in fünf Teilbereiche nun mit rechtlichen Mitteln verhindern. Der Zentralausschuss hat am Dienstag in einer Sitzung einstimmig beschlossen, beim Vorstand gemäß Paragraf 111 des Arbeitsverfassungsgesetzes "Einspruch gegen die Wirtschaftsführung" zu erheben. Der Post-Vorstand hat dafür kein Verständnis.

In den vergangenen Jahren habe es in Österreich nur einen einzigen derartigen Einspruch gegen den Vorstand gegeben, und zwar bei der Schließung des Werkes Traiskirchen der Semperit Reifen GmbH durch die deutsche Continental.

Nach dem heutigen Beschluss müssten Vorstand und Betriebsrat binnen einer Woche ab Erhebung des Einspruchs eine Einigung erzielen. Ansonsten kann und will die Gewerkschaft eine Schlichtungskommission im Verkehrsministerium einschalten, hieß es aus dem Betriebsrat.

Der Aufsichtsrat der Österreichischen Post hatte am Montag bei einer Sondersitzung - wie berichtet - "unter dem Grundsatz der Prozessgeschlossenheit" die Aufteilung des Unternehmens in fünf Geschäftsfelder - Infomail (Werbesendungen), Mediendienste (Zeitungszustellung), Brief, Schalter (Filialnetz) und KEP (Kurier-Express-Paket) - sowie sieben Serviceeinheiten bis 1. Juli beschlossen.

Die Gewerkschaft kritisiert, dass diese Spartenorganisation das Unternehmen jährlich 250 Mill. Euro - umgerechnet fast 3,5 Mrd. S - kostet. Dadurch würden die Arbeitsplätze von "tausenden Mitarbeitern in allen Bereichen der Post" gefährdet. Der gesamtwirtschatfliche Schaden sei "noch gar nicht abschätzbar", meint die Gewerkschaft.

Der Vorstand wies die Vorwürfe der Arbeitnehmervertretung bereits am Montag zurück. Seiner Ansicht nach "entbehre die Berechnung jeder Grundlage". Der oberste Personalvertretung der Post, Gerhard Fritz, beteuert jedoch, dass die Berechnungsgrundlagen"ausschließlich aus dem Management selbst stammen und von einem von der Post AG beauftragten Unternehmensberater" sogar bestätigt worden seien.

Im Vorfeld in mehreren Teilen der Gewerkschaft geforderte Kampfmaßnahmen wurden am Dienstag nicht beschlossen. Zunächst wolle man die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten ausnützen. Sollten die im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen Einigungsverhandlungen scheitern, werde der Zentralausschuss aber auch "zu gewerkschaftlichen Maßnahmen greifen".

Einspruch der Belegschaft "skurriles Instrumentarium"
Im Vorstand der Österreichischen Post AG herrschte am Dienstag "Verständnislosigkeit" über den geplanten Einspruch der Belegschaftsvertretung "gegen die Wirtschaftsführung" des Unternehmens. Das Instrumentarium sei "skurril" und führe die Post zurück in die "Kameralistik". Die Post werde sich aber nicht daran hindern lassen, ihre Reorganisationspläne umzusetzen. Verzögerungen schadeten lediglich dem Unternehmen, sagte Post-Sprecher Michael Homola am Dienstag.

12.2.2002 13:48