Freitag, 15. Februar 2002

Nur einer zum Zeitpunkt seiner Aussagen aktiv

Die vom Verbot bedrohte Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist offenbar in größerem Maße von Spitzeln durchsetzt gewesen als bisher bekannt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitag den Eingang eines weiteren Schreibens. Der Fortgang des Verbotsverfahrens ist ungewiss.

Nach Informationen des Ersten Deutschen Fernsehens (ARD) werden darin vier weitere V-Leute des Verfassungsschutzes genannt, deren Aussagen in den Verbots-Anträgen an das Gericht zitiert sind. Damit enthielten die Akten Belege von insgesamt zehn Spitzeln.

Das Innenministerium erklärte nach Bekanntwerden der ARD- Informationen, die betreffenden V-Leute seien dem Verfassungsschutz der Bundesländer zuzuordnen. Niedersachsen und Bayern betonten, nur einer der vier sei zum Zeitpunkt seiner Aussagen noch aktiv gewesen.

Das Verfassungsgericht hatte die für diese Woche geplante Verhandlung über ein Verbot der NPD abgesetzt, nachdem es zufällig erfahren hatte, dass ein als Zeuge vorgeladener NPD-Politiker zeitweise mit dem Inlands-Geheimdienst zusammenarbeitet hatte.

Das Gericht forderte Regierung, Parlament und Bundesrat zur Stellungnahme auf. In der am Montag übersandten Erklärung nannten es die Antragsteller rechtlich zulässig, Informationen von V-Leuten zu benutzen. Die Spitzel seien nicht als Provokateure aufgetreten.

SPD und Grüne wollen die Verbotsanträge trotz der Spitzel-Pannen aufrechterhalten. Aus ihrer Sicht gibt es unstrittige Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Die Union ist gespalten. Die FDP hatte ein juristisches Vorgehen gegen die NPD immer abgelehnt.

Der Fortgang des Verbotsverfahrens ist ungewiss. Ein Urteil des Verfassungsgerichts vor der Bundestagswahl im September gilt aber als unwahrscheinlich. Damit dürfte die Partei zur Wahl antreten, bekäme Sendezeit im Fernsehen und nach der Wahl Stimmen-bezogene Zuschüsse.

15.2.2002 12:13