Für Richter & Staatsanwälte Reform bedenklich

Das Justizministerium zeigt keine Bereitschaft, auf das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten zu verzichten. Der Pressesprecher von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), Gerald Waitz, wies am Donnerstag die in einer Pressekonferenz von Richter und Staatsanwälten bekräftigte Forderung nach einer Änderung im Zuge der Strafprozess-Reform zurück.
Zudem trat er in einer Aussendung dem Vorwurf entgegen, der Reform-Vorschlag des Ministeriums sei verfassungsrechtlich bedenklich.
Das Weisungsrecht des Ministers sei "in kaum steigerbarem Maße transparent", meinte Waitz. Dies sei durch die "umfassende Verantwortlichkeit" des Ministers gewährleistet. Der Minister sei dem Parlament politisch, dem Verfassungsgerichtshof staatsrechtlich und den Gerichten rechtlich verantwortlich. Eine weitere Kontrolle sei im Staatsanwaltschaftsgesetz normiert - indem Staatsanwälte Weisungen verweigern können, wenn sie ihrem Gewissen widersprechen oder sie für gesetzeswidrig halten. Außerdem könne eine schriftliche Ausfertigung und die Ausführung durch einen anderen StA verlangt werden.
Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzesentwurfes sehe das Justizministerium "unbesorgt" entgegen. Seit 1873 gebe es im Strafrecht den Anklageeinspruch, mit dem eine Entscheidung der StA durch das Gericht überprüft werden kann. "Dies widerspricht auch nicht dem Prinzip der Gewaltenteilung", so Waitz.
Richter und Staatsanwälte haben Bedenken
Die Reform des Vorverfahrens im Strafprozess in der Art durch zu ziehen, wie es das Justizministerium plane, sei rechtsstaatlich bedenklich und für die Richter und Staatsanwälte nicht akzeptabel. Das erklärten die Vertreter der Richter- und Staatsanwältevereinigung bei einem Pressegespräch am Donnerstag. Die Begutachtungsfrist sei abgelaufen und die Gespräche mit Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) haben nicht die erhofften Ergebnisse gebracht, stellte Barbara Helige, Präsidentin der Richtervereinigung, fest.
Die Richter und Staatsanwälte würden keinerlei Parteipolitik betreiben. Es ginge ihnen ausschließlich darum, dass es ordentliche und praktikable Gesetze gebe, betonte Brigitte Bierlein, Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte.
Kernstück der Kritik der Richter und Staatsanwälte:
Nach dem Entwurf von Böhmdorfer soll im Vorverfahren - also jenem Teil des Strafprozesses, der der Hauptverhandlung vorgelagert ist und in dem geklärt werden soll, ob die Ermittlungen einzustellen sind oder Anklage zu erheben ist - der unabhängige Untersuchungsrichter durch den weisungsgebundenen Staatsanwalt ersetzt werden.
Für die Richter und Staatsanwälte gibt es da schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, was den Gewaltentrennungsgrundsatz betrifft. Denn durch das Reformvorhaben Böhmdorfers würde der Trennungsgrundsatz zwischen Justiz und Verwaltung berührt, stellte Bierlein fest.
Das Vorverfahren müsse ein justizielles Verfahren bleiben. Herausragendes Merkmal eines justiziellen Verfahrens sei aber, so die Richter und Staatsanwälte, dass es von einem unabhängigen Organ geprägt werde. Das sei aber der Staatsanwalt gerade nicht, denn seine Weisungsschiene führe bis zum Justizminister.
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