Mittwoch, 13. Februar 2002

Tierschutz-Bestimmungen werden verschärft

Das von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) geplante Strafrechtsänderungsgesetz 2002 soll neben Anti-Terror-Maßnahmen auch einige weitere Änderungen enthalten. So sind "umfangreiche Änderungen" bei den Bestimmungen über die Telefon-Überwachung in der Strafprozessordnung vorgesehen. Entsprechend einer FP-VP-Entschließung soll außerdem der Tierschutz verbessert werden.

Dies geht aus einem Vortrag des Justizministers hervor, der für Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Böhmdorfer wird am Ministerrat wegen eines EU-Termins in Spanien nicht teilnehmen.

In Sachen "Überwachung des Fernmeldeverkehrs" plant Böhmdorfer laut Ministerrats-Vortrag: Die nachträgliche Rufdatenerfassung soll "den Anforderungen der Praxis ... angepasst" werden. Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher Tatverdacht vorgesehen, die Anordnung soll durch den Untersuchungsrichter erfolgen. Ähnlich soll auch die "Standortfeststellung" - also Feststellung des räumlichen Bereiches, in dem sich ein Handy-Inhaber zu einer bestimmten Zeit aufhielt - geregelt werden.

Schutz beruflicher Verschwiegenheitspflichten soll vergrößert werden
Deutlich angehoben werden sollen, so der Ministerrats-Vortrag, die Voraussetzungen für die Überwachung des Inhalts von Gesprächen, abgesehen von bestimmten Delikten der Organisierten Kriminalität. Durch die Ausdehnung der Kontroll- und Rechtsmittelbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten will Böhmdorfer den Schutz beruflicher Verschwiegenheitspflichten und des Redaktionsgeheimnisses erweitern.

Tierschutz-Bestimmungen werden verschärft
Entsprechend einer FP-VP-Entschließung will Böhmdorfer den strafrechtlichen Schutz für Tiere verbessern. Der Tatbestand der Tierquälerei soll auf "Tatbegehungsformen" wie "Aussetzung trotz Lebensunfähigkeit in Freiheit" erweitert werden.

Neue Delikte durch Cyber-Crime
Im Umsetzung der im November 2001 unterzeichneten Cyber-Crime-Konvention des Europarates müssen überdies zum Teil neue Delikte - z.B. "widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem", "Missbrauch von Computerprogrammen" oder "Fälschung von Computerdaten" - geschaffen werden.

Schließlich plant Böhmdorfer, den Tatbestand Neutralitätsgefährdung an die kürzlich vorgenommene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes und an das Truppenaufenthaltsgesetz anzupassen. Der Titel soll in "Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte" umbenannt werden. Das bedeute, heißt es in dem Ministerrats-Vortrag, keine inhaltliche Änderung, sondern nur die Richtigstellung, dass der Tatbestand nicht nur Kriege im engeren Sinn, sondern auch bewaffnete Konflikte umfasst.

13.2.2002 08:42